Nachbarschaftshilfe & Alltagshilfen in Bad Homburg: SFZ, Ehrenamt & Entlastungsbetrag 2026
Bad Homburg vor der Höhe gilt als wohlhabend, doch Geld schützt im Alter weder vor Einsamkeit noch vor schwindenden Kräften. Wenn der Weg vom Kirdorfer Hang in die Louisenstraße beschwerlich wird oder im großen Haus in Dornholzhausen nach dem Verlust des Partners die Stille drückt, reicht oft schon eine verlässliche Hand aus der Nachbarschaft. Bad Homburg setzt dafür auf ein eng geknüpftes Netz aus Stadtteilzentren, städtischen Lotsen und ehrenamtlichen Besuchsdiensten. Wie Sie Unterstützung finden, welche Kassenbudgets zustehen und wie private Helfer nach hessischem Recht bezahlt werden können, erfahren Sie hier.
Das Wichtigste für Bad Homburger Familien auf einen Blick
- Stadtteil- und Familienzentren (SFZ) vor Ort: In Dornholzhausen, Gonzenheim, Ober-Eschbach, Kirdorf und Gartenfeld bilden die SFZ wohnortnahe Treffpunkte für Senioren mit Kaffeenachmittagen, Gedächtnistraining und digitalen Sprechstunden.
- Städtische Lotsenstelle im Rathaus: Die Servicestelle Älter werden (Rathausplatz 1, Telefon 06172 100-5555) berät kostenfrei und neutral zu Alltagshilfen, vermittelt ehrenamtliche Helfer und unterstützt bei behördlichen Formularen.
- 131 Euro Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI): Ab Pflegegrad 1 erstattet die Pflegekasse oder Beihilfe monatlich bis zu 131 Euro für anerkannte Alltags- und Betreuungsleistungen. Nicht genutzte Beträge verfallen erst zum 30. Juni des Folgejahres.
- Ehrenamtliche Nachbarschaftshelfer nach PflUVO Hessen: Auch engagierte Bekannte oder Nachbarn können über das Entlastungsbudget vergütet werden. Voraussetzungen: Mindestens 40 Unterrichtseinheiten Grundschulung, kein Verwandtschaftsverhältnis bis zum zweiten Grad und getrennte Haushalte.
- Caritas-Besuchsdienst & Fahrdienste: Ehrenamtliche der Caritas Hochtaunus besuchen Alleinlebende zu Hause. Das DRK und die Malteser bieten zuverlässige Fahrdienste für Arztbesuche und Behördengänge.
1. Zwischen Hardtwald und Taunushang: Warum Nachbarschaft in Bad Homburg zählt
Die Struktur von Bad Homburg vor der Höhe unterscheidet sich deutlich von typischen hessischen Kreisstädten. Neben der städtischen Kernstadt mit der Fußgängerzone Louisenstraße und dem weitläufigen Kurpark prägen historisch eigenständige Ortsteile das Stadtbild. In Kirdorf mit seinen steilen Gassen am Taunusrand leben alteingesessene Familien oft seit Generationen Tür an Tür. Dornholzhausen hingegen, einst Waldensersiedlung, zeichnet sich durch großzügige Wohngebiete im Grünen aus. Ober-Eschbach und Ober-Erlenbach bewahren bis heute ihren dörflichen Charme, während Gonzenheim und Gartenfeld urbane Wohnviertel darstellen.
Viele Seniorinnen und Senioren bewohnen Einfamilienhäuser mit großen Gärten. Solange die Gesundheit mitspielt, ist diese Wohnsituation ein Privileg. Doch wenn das Treppensteigen schwerfällt, die Arthrose das Bücken unmöglich macht oder der Führerschein abgegeben werden muss, verwandelt sich die Idylle rasch in eine Belastung. Gewerbliche Reinigungs- oder Betreuungsdienste verlangen im Hochtaunuskreis Stundensätze zwischen 40 und 55 Euro, oft gekoppelt an mehrstündige Mindesteinsatzzeiten.
Bürgerschaftliche Nachbarschaftshilfe schließt diese Kluft. Sie sorgt dafür, dass ältere Menschen nicht vereinsamen, wenn die eigenen Kinder beruflich in Frankfurt oder andernorts gebunden sind.
2. Die Stadtteil- und Familienzentren: Begegnung und Hilfe vor der Haustür
Ein herausragendes Merkmal Bad Homburgs ist das städtische Konzept der Stadtteil- und Familienzentren (SFZ). Statt alle Hilfsangebote im Rathaus zu bündeln, hat die Stadtverwaltung Anlaufstellen direkt in die Quartiere verlegt. Hier finden ältere Menschen unkomplizierte Kontakte und praktische Unterstützung:
Die Bad Homburger Stadtteilzentren im Porträt
SFZ Dornholzhausen: Bertha-von-Suttner-Straße 2-4, Telefon 06172 8569950. Beheimatet in der Seniorenwohnanlage, nahe dem Gotischen Haus. Beliebt für Seniorentreffs, gemütliche Kaffeenachmittage und die regelmäßige digitale Sprechstunde für Einsteiger.
SFZ Gonzenheim: Gotenstraße 21, Telefon 06172 923696. Bekannt für gezieltes präventives Gedächtnistraining, offene Gesprächsrunden und Nachbarschaftscafés.
SFZ Ober-Eschbach: Kirchplatz 3, Telefon 0170 3485131. Zentral am historischen Kirchplatz gelegen, arbeitet eng mit der benachbarten AWO zusammen und organisiert gemeinsame Mittagstische und Fahrdienstvermittlungen.
SFZ Gartenfeld: Heuchelheimer Straße 92b. Anlaufstelle für das dicht bebaute Wohnviertel zwischen Innenstadt und Kirdorfer Feld.
SFZ Kirdorf: Gluckensteinweg. Treffpunkt im Norden der Stadt, verknüpft mit lokalen Vereinsnetzwerken und Kirchengemeinden.
Besonders die digitalen Sprechstunden in den Zentren Gonzenheim und Dornholzhausen erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Geduldige ehrenamtliche Helfer erklären älteren Bürgern Schritt für Schritt, wie man Fahrkarten auf dem Smartphone bucht, Arzttermine digital vereinbart, Videoanrufe mit den Enkeln führt oder verdächtige Kurznachrichten als Betrugsversuch entlarvt.
3. Servicestelle Älter werden: Die städtische Drehscheibe
Wer nicht sicher ist, welche Hilfen im individuellen Fall in Frage kommen, wendet sich an die zentrale städtische Fachstelle im Rathaus:
Kontakt zur städtischen Servicestelle Älter werden
Adresse: Rathaus, Rathausplatz 1, 61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon: 06172 100-5555 (oder 06172 100-5020)
Zuständigkeit: Trägerneutrale Seniorenberatung, Vermittlung von Alltagshilfen, Information zur Wohnraumanpassung, Antragsberatung für den Bad-Homburg-Pass und Unterstützung pflegender Angehöriger.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Servicestelle verstehen sich als Lotsen. Sie klären im vertraulichen Gespräch, ob ein Pflegedienst nötig ist oder ob ehrenamtliche Begleitdienste, Mahlzeitendienste oder Hilfsmittel ausreichen. Zudem stellt die Stadt über das Stadtbüro den Bad-Homburg-Pass aus, der Senioren mit geringem Einkommen erhebliche Vergünstigungen im Stadtbusnetz und bei kulturellen Angeboten gewährt.
4. Caritas, DRK & Malteser: Ehrenamtliche Besuche und Fahrdienste
Neben den städtischen Zentren tragen Wohlfahrtsverbände wesentliche Teile des sozialen Hilfenetzes:
- Caritas Besuchs- und Betreuungsdienst Hochtaunus: Mit Sitz in der Dorotheenstraße 9 (Telefon 06172 59760-270) vermittelt die Caritas geschulte Ehrenamtliche, die einsame oder mobilitätseingeschränkte Menschen regelmäßig zu Hause besuchen. Gemeinsames Kaffeetrinken, Spaziergänge an der Kaiser-Friedrich-Promenade oder Vorlesen stehen im Mittelpunkt.
- DRK Menübringdienst und Einkaufsservice: Der DRK-Kreisverband Hochtaunus in der Kaiser-Friedrich-Promenade 5 (Telefon 06172 1295-0) liefert warme Menüs direkt ins Haus und unterstützt bei schweren Wocheneinkäufen.
- Behinderten- und Seniorenfahrdienste: Wenn der Gang zum Facharzt oder zur Dialyse ansteht, bieten das DRK (Telefon 06172 1295-072) sowie die Malteser (Telefon 06172 8440070) spezialisierte Fahrdienste an, auch für Rollstuhlfahrer.
- Grüne Damen an den Hochtaunus-Kliniken: In der Zeppelinstraße 20 begleiten die ehrenamtlichen Grünen Damen Patientinnen und Patienten während des Klinikaufenthalts, erledigen kleine Besorgungen am Kiosk und schenken Zeit für persönliche Gespräche.
- Hospiz-Dienst Bad Homburg e.V.:** Im Gluckensteinweg 50 in Kirdorf (Telefon 06172 8686868) begleiten ehrenamtliche Hospizhelfer Schwerkranke und deren Familien einfühlsam in der letzten Lebensphase.
5. Der 131-Euro-Entlastungsbetrag: Abrechnung bei Kasse und Beihilfe
Sobald eine Einstufung in einen Pflegegrad vorliegt, besteht Anspruch auf finanzielle Entlastung. Paragraph 45b des Elften Sozialgesetzbuchs (SGB XI) gewährt allen Versicherten von Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5 ein monatliches Budget von 131 Euro (1.572 Euro pro Kalenderjahr).
Wichtig für viele Bad Homburger Ruheständler: Dieser Anspruch gilt für gesetzlich Versicherte ebenso wie für Beihilfeberechtigte und Privatversicherte. Private Kassen und Beihilfestellen erstatten die Aufwendungen nach Einreichung der Originalbelege entsprechend dem persönlichen Bemessungssatz.
| Pflegegrad | Monatsbudget nach § 45b SGB XI | Jahresbudget | Übertragbarkeit in das Folgejahr |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | 131,00 € | 1.572,00 € | Bis 30. Juni des Folgejahres |
| Pflegegrad 2 | 131,00 € | 1.572,00 € | Bis 30. Juni des Folgejahres |
| Pflegegrad 3 | 131,00 € | 1.572,00 € | Bis 30. Juni des Folgejahres |
| Pflegegrad 4 | 131,00 € | 1.572,00 € | Bis 30. Juni des Folgejahres |
| Pflegegrad 5 | 131,00 € | 1.572,00 € | Bis 30. Juni des Folgejahres |
Der Betrag wird nicht pauschal ausgezahlt, sondern funktioniert im Kostenerstattungsverfahren. Reicht das Budget in den Wintermonaten nicht aus, sammeln sich ungenutzte Beträge auf einem virtuellen Kassenkonto an. Mittel aus dem Kalenderjahr 2025 können noch bis zum 30. Juni 2026 geltend gemacht werden. Erst danach verfällt der gesetzliche Anspruch.
6. Private Helfer anerkennen: Die hessische PflUVO-Regelung
Viele ältere Menschen möchten lieber von einer vertrauten Nachbarin aus Kirdorf oder einem Bekannten aus Ober-Eschbach unterstützt werden als von wechselndem Agenturpersonal. Kann man diese privaten Helfer über den Entlastungsbetrag der Pflegekasse entschädigen?
In Hessen bildet die Pflegeunterstützungsverordnung (PflUVO) die rechtliche Grundlage dafür. Damit die Pflegekasse oder Beihilfe die Aufwandsentschädigung anerkennt, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Keine enge Verwandtschaft: Der Helfer darf nicht bis zum zweiten Grad mit der pflegebedürftigen Person verwandt oder verschwägert sein. Kinder, Enkel, Eltern und Geschwister scheiden aus. Nachbarn, Freunde oder weiter entfernte Verwandte (wie Nichten oder Cousins) sind zulässig.
- Kein gemeinsamer Haushalt: Helfer und Pflegebedürftige dürfen nicht unter derselben Meldeadresse wohnen.
- Anerkannte Schulung nachweisen: Die helfende Person muss einen Grundkurs zur Alltagsbegleitung im Umfang von mindestens 40 Unterrichtseinheiten oder einen kostenfreien Pflegekurs nach Paragraph 45 SGB XI absolviert haben. Solche Kurse bieten das DRK, die Malteser oder Volkshochschulen im Hochtaunus regelmäßig an.
- Ehrenamtlicher Charakter: Ein Einzelhelfer darf in der Regel nicht mehr als zwei bis drei Pflegebedürftige parallel betreuen, damit keine gewerbliche Tätigkeit vorliegt.
Die Helferin erhält eine ortsübliche Aufwandsentschädigung (meist zwischen 10 und 15 Euro pro Stunde). Nach Paragraph 3 Nummer 36 des Einkommensteuergesetzes (EStG) bleibt diese Vergütung bis zur Höhe des regulären Pflegegeldes steuerfrei.
7. Umwandlungsanspruch nach § 45a SGB XI: Zusätzliche Mittel freisetzen
Wer mindestens Pflegegrad 2 besitzt und zu Hause von Angehörigen gepflegt wird, nimmt häufig nicht das gesamte Pflegesachleistungsbudget für ambulante Pflegedienste in Anspruch. Das Gesetz sieht hier einen wertvollen Hebel vor:
Nach Paragraph 45a Absatz 4 SGB XI können bis zu 40 Prozent der nicht ausgeschöpften Pflegesachleistung für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag umgewandelt werden. Bei Pflegegrad 2 bedeutet das einen monatlichen Zusatzzuschuss von bis zu rund 318 Euro, bei Pflegegrad 3 sogar bis zu 597 Euro. Zusammen mit dem regulären Entlastungsbetrag von 131 Euro stehen Familien monatlich mehrere hundert Euro für Haushaltshilfe, Demenzgruppen oder zertifizierte Begleitdienste zur Verfügung.
8. Alle Ansprechpartner und Stadtteilzentren im Überblick
Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Bad Homburger Anlaufstellen für Alltagshilfen, Stadtteilarbeit und Pflegeberatung zusammen:
| Einrichtung / Initiative | Stadtteil & Adresse | Telefon | Angebote & Schwerpunkte |
|---|---|---|---|
| Servicestelle Älter werden | Kernstadt Rathausplatz 1 |
06172 100-5555 | Kommunale Seniorenberatung, Vermittlung von Hilfen, Wohnberatung |
| SFZ Dornholzhausen | Dornholzhausen Bertha-von-Suttner-Str. 2-4 |
06172 8569950 | Begegnungscafé, Digitale Sprechstunde, Seniorenfrühstück |
| SFZ Gonzenheim | Gonzenheim Gotenstraße 21 |
06172 923696 | Präventives Gedächtnistraining, Nachbarschaftstreff, Smartphone-Hilfe |
| SFZ Ober-Eschbach | Ober-Eschbach Kirchplatz 3 |
0170 3485131 | Gemeinschaftstreffpunkt, Kooperation mit AWO, Fahrdienst-Hilfe |
| Caritas Besuchsdienst Hochtaunus | Kernstadt Dorotheenstraße 9 |
06172 59760-270 | Ehrenamtliche Hausbesuche, Spaziergänge, Entlastung Alleinlebender |
| DRK Kreisverband Hochtaunus | Kernstadt Kaiser-Friedrich-Promenade 5 |
06172 1295-0 | Menüservice (Essen auf Rädern), Einkaufshilfe, Behindertenfahrdienst |
| Malteser Hilfsdienst Bad Homburg | Kernstadt / Umland Alte Sattelfabrik 36 (Oberursel) |
06172 8440070 | Fahrdienste, Menüservice, ehrenamtliche Seniorenbetreuung |
| Pflegestützpunkt Hochtaunuskreis | Kernstadt Ludwig-Erhard-Anlage 1-5 |
06172 999-5471 | Trägerneutrale Pflege- und Sozialberatung für den gesamten Landkreis |
| Hospiz-Dienst Bad Homburg e.V. | Kirdorf Gluckensteinweg 50 |
06172 8686868 | Sterbe- und Trauerbegleitung durch geschulte Ehrenamtliche |
| AWO Ortsverein Bad Homburg | Ober-Eschbach Kirchplatz 1 |
06172 41480 | Seniorennachmittage, Geselligkeit, soziale Beratung |
9. Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Kann ich den Entlastungsbetrag auch für eine gewerbliche Putzkraft nutzen?
Ja, sofern das Unternehmen eine offizielle Anerkennung als Angebot zur Unterstützung im Alltag nach hessischem Landesrecht besitzt. Eine gewöhnliche private Reinigungskraft ohne Anerkennung oder ein gewerblicher Dienst ohne Kassenzulassung kann nicht über Paragraph 45b SGB XI abgerechnet werden. Erkundigen Sie sich vor Vertragsschluss immer nach der Anerkennungsnummer für Hessen.
Wer hilft mir beim Ausfüllen des Antrags auf den Entlastungsbetrag?
Die Servicestelle Älter werden im Bad Homburger Rathaus (Telefon 06172 100-5555) sowie der Pflegestützpunkt Hochtaunuskreis im Landratsamt unterstützen kostenfrei beim Ausfüllen der Erstattungsanträge. Für Beihilfeberechtigte bietet COMPASS Private Pflegeberatung (gebührenfrei unter 0800 1018800) fachkundige Hilfe.
Kostet die Vermittlung von Helfern über die Stadtteilzentren Geld?
Nein. Die Beratung, die Vermittlung und der Besuch offener Angebote in den Stadtteil- und Familienzentren sind grundsätzlich kostenlos. Lediglich für verzehrte Speisen bei Kaffeenachmittagen oder besondere Ausflüge wird ein geringer Unkostenbeitrag erhoben.
Dürfen ehrenamtliche Nachbarschaftshelfer Tabletten verabreichen?
Nein. Die Verabreichung von Medikamenten, Insulininjektionen oder Verbandswechsel fällt unter die medizinische Behandlungspflege nach SGB V. Diese Maßnahmen sind examinierten Fachkräften ambulanter Pflegedienste vorbehalten und werden von der Krankenkasse bezahlt. Ehrenamtliche Nachbarschaftshelfer übernehmen rein alltagspraktische und soziale Hilfen.
Ich möchte mich selbst ehrenamtlich für Senioren engagieren: Wo melde ich mich?
Die Stadt Bad Homburg sucht fortlaufend engagierte Bürgerinnen und Bürger für Besuchsdienste, Lesepatenschaften oder digitale Sprechstunden. Erste Anlaufstellen sind die Servicestelle Älter werden im Rathaus, die jeweiligen Stadtteilzentren vor Ort sowie die Caritas Hochtaunus in der Dorotheenstraße 9 (Telefon 06172 59760-270).
Quellen und gesetzliche Grundlagen
- § 45b SGB XI: Entlastungsbetrag für Versicherte der Pflegegrade 1 bis 5 in Höhe von 131 Euro monatlich.
- § 45a SGB XI: Angebote zur Unterstützung im Alltag und Umwandlungsanspruch von bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistung.
- Pflegeunterstützungsverordnung (PflUVO Hessen): Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und ehrenamtlichen Nachbarschaftshelfern im Land Hessen.
- § 3 Nr. 36 EStG: Steuerfreiheit von Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Pflege- und Betreuungsleistungen.
- Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe: Fachbereich Soziales, Jugend und Wohnen, Servicestelle Älter werden und Konzeption der Stadtteil- und Familienzentren (SFZ).