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Ratgeber · Alltag & Ehrenamt

Stand: November 2026 · 14 Min. Lesezeit

Nachbarschaftshilfe & Alltagshilfen in Bad Homburg: SFZ, Ehrenamt & Entlastungsbetrag 2026

Bad Homburg vor der Höhe gilt als wohlhabend, doch Geld schützt im Alter weder vor Einsamkeit noch vor schwindenden Kräften. Wenn der Weg vom Kirdorfer Hang in die Louisenstraße beschwerlich wird oder im großen Haus in Dornholzhausen nach dem Verlust des Partners die Stille drückt, reicht oft schon eine verlässliche Hand aus der Nachbarschaft. Bad Homburg setzt dafür auf ein eng geknüpftes Netz aus Stadtteilzentren, städtischen Lotsen und ehrenamtlichen Besuchsdiensten. Wie Sie Unterstützung finden, welche Kassenbudgets zustehen und wie private Helfer nach hessischem Recht bezahlt werden können, erfahren Sie hier.

Das Wichtigste für Bad Homburger Familien auf einen Blick

1. Zwischen Hardtwald und Taunushang: Warum Nachbarschaft in Bad Homburg zählt

Die Struktur von Bad Homburg vor der Höhe unterscheidet sich deutlich von typischen hessischen Kreisstädten. Neben der städtischen Kernstadt mit der Fußgängerzone Louisenstraße und dem weitläufigen Kurpark prägen historisch eigenständige Ortsteile das Stadtbild. In Kirdorf mit seinen steilen Gassen am Taunusrand leben alteingesessene Familien oft seit Generationen Tür an Tür. Dornholzhausen hingegen, einst Waldensersiedlung, zeichnet sich durch großzügige Wohngebiete im Grünen aus. Ober-Eschbach und Ober-Erlenbach bewahren bis heute ihren dörflichen Charme, während Gonzenheim und Gartenfeld urbane Wohnviertel darstellen.

Viele Seniorinnen und Senioren bewohnen Einfamilienhäuser mit großen Gärten. Solange die Gesundheit mitspielt, ist diese Wohnsituation ein Privileg. Doch wenn das Treppensteigen schwerfällt, die Arthrose das Bücken unmöglich macht oder der Führerschein abgegeben werden muss, verwandelt sich die Idylle rasch in eine Belastung. Gewerbliche Reinigungs- oder Betreuungsdienste verlangen im Hochtaunuskreis Stundensätze zwischen 40 und 55 Euro, oft gekoppelt an mehrstündige Mindesteinsatzzeiten.

Bürgerschaftliche Nachbarschaftshilfe schließt diese Kluft. Sie sorgt dafür, dass ältere Menschen nicht vereinsamen, wenn die eigenen Kinder beruflich in Frankfurt oder andernorts gebunden sind.

2. Die Stadtteil- und Familienzentren: Begegnung und Hilfe vor der Haustür

Ein herausragendes Merkmal Bad Homburgs ist das städtische Konzept der Stadtteil- und Familienzentren (SFZ). Statt alle Hilfsangebote im Rathaus zu bündeln, hat die Stadtverwaltung Anlaufstellen direkt in die Quartiere verlegt. Hier finden ältere Menschen unkomplizierte Kontakte und praktische Unterstützung:

Die Bad Homburger Stadtteilzentren im Porträt

SFZ Dornholzhausen: Bertha-von-Suttner-Straße 2-4, Telefon 06172 8569950. Beheimatet in der Seniorenwohnanlage, nahe dem Gotischen Haus. Beliebt für Seniorentreffs, gemütliche Kaffeenachmittage und die regelmäßige digitale Sprechstunde für Einsteiger.
SFZ Gonzenheim: Gotenstraße 21, Telefon 06172 923696. Bekannt für gezieltes präventives Gedächtnistraining, offene Gesprächsrunden und Nachbarschaftscafés.
SFZ Ober-Eschbach: Kirchplatz 3, Telefon 0170 3485131. Zentral am historischen Kirchplatz gelegen, arbeitet eng mit der benachbarten AWO zusammen und organisiert gemeinsame Mittagstische und Fahrdienstvermittlungen.
SFZ Gartenfeld: Heuchelheimer Straße 92b. Anlaufstelle für das dicht bebaute Wohnviertel zwischen Innenstadt und Kirdorfer Feld.
SFZ Kirdorf: Gluckensteinweg. Treffpunkt im Norden der Stadt, verknüpft mit lokalen Vereinsnetzwerken und Kirchengemeinden.

Besonders die digitalen Sprechstunden in den Zentren Gonzenheim und Dornholzhausen erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Geduldige ehrenamtliche Helfer erklären älteren Bürgern Schritt für Schritt, wie man Fahrkarten auf dem Smartphone bucht, Arzttermine digital vereinbart, Videoanrufe mit den Enkeln führt oder verdächtige Kurznachrichten als Betrugsversuch entlarvt.

3. Servicestelle Älter werden: Die städtische Drehscheibe

Wer nicht sicher ist, welche Hilfen im individuellen Fall in Frage kommen, wendet sich an die zentrale städtische Fachstelle im Rathaus:

Kontakt zur städtischen Servicestelle Älter werden

Adresse: Rathaus, Rathausplatz 1, 61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon: 06172 100-5555 (oder 06172 100-5020)
Zuständigkeit: Trägerneutrale Seniorenberatung, Vermittlung von Alltagshilfen, Information zur Wohnraumanpassung, Antragsberatung für den Bad-Homburg-Pass und Unterstützung pflegender Angehöriger.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Servicestelle verstehen sich als Lotsen. Sie klären im vertraulichen Gespräch, ob ein Pflegedienst nötig ist oder ob ehrenamtliche Begleitdienste, Mahlzeitendienste oder Hilfsmittel ausreichen. Zudem stellt die Stadt über das Stadtbüro den Bad-Homburg-Pass aus, der Senioren mit geringem Einkommen erhebliche Vergünstigungen im Stadtbusnetz und bei kulturellen Angeboten gewährt.

4. Caritas, DRK & Malteser: Ehrenamtliche Besuche und Fahrdienste

Neben den städtischen Zentren tragen Wohlfahrtsverbände wesentliche Teile des sozialen Hilfenetzes:

5. Der 131-Euro-Entlastungsbetrag: Abrechnung bei Kasse und Beihilfe

Sobald eine Einstufung in einen Pflegegrad vorliegt, besteht Anspruch auf finanzielle Entlastung. Paragraph 45b des Elften Sozialgesetzbuchs (SGB XI) gewährt allen Versicherten von Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5 ein monatliches Budget von 131 Euro (1.572 Euro pro Kalenderjahr).

Wichtig für viele Bad Homburger Ruheständler: Dieser Anspruch gilt für gesetzlich Versicherte ebenso wie für Beihilfeberechtigte und Privatversicherte. Private Kassen und Beihilfestellen erstatten die Aufwendungen nach Einreichung der Originalbelege entsprechend dem persönlichen Bemessungssatz.

Pflegegrad Monatsbudget nach § 45b SGB XI Jahresbudget Übertragbarkeit in das Folgejahr
Pflegegrad 1 131,00 € 1.572,00 € Bis 30. Juni des Folgejahres
Pflegegrad 2 131,00 € 1.572,00 € Bis 30. Juni des Folgejahres
Pflegegrad 3 131,00 € 1.572,00 € Bis 30. Juni des Folgejahres
Pflegegrad 4 131,00 € 1.572,00 € Bis 30. Juni des Folgejahres
Pflegegrad 5 131,00 € 1.572,00 € Bis 30. Juni des Folgejahres

Der Betrag wird nicht pauschal ausgezahlt, sondern funktioniert im Kostenerstattungsverfahren. Reicht das Budget in den Wintermonaten nicht aus, sammeln sich ungenutzte Beträge auf einem virtuellen Kassenkonto an. Mittel aus dem Kalenderjahr 2025 können noch bis zum 30. Juni 2026 geltend gemacht werden. Erst danach verfällt der gesetzliche Anspruch.

6. Private Helfer anerkennen: Die hessische PflUVO-Regelung

Viele ältere Menschen möchten lieber von einer vertrauten Nachbarin aus Kirdorf oder einem Bekannten aus Ober-Eschbach unterstützt werden als von wechselndem Agenturpersonal. Kann man diese privaten Helfer über den Entlastungsbetrag der Pflegekasse entschädigen?

In Hessen bildet die Pflegeunterstützungsverordnung (PflUVO) die rechtliche Grundlage dafür. Damit die Pflegekasse oder Beihilfe die Aufwandsentschädigung anerkennt, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Die Helferin erhält eine ortsübliche Aufwandsentschädigung (meist zwischen 10 und 15 Euro pro Stunde). Nach Paragraph 3 Nummer 36 des Einkommensteuergesetzes (EStG) bleibt diese Vergütung bis zur Höhe des regulären Pflegegeldes steuerfrei.

7. Umwandlungsanspruch nach § 45a SGB XI: Zusätzliche Mittel freisetzen

Wer mindestens Pflegegrad 2 besitzt und zu Hause von Angehörigen gepflegt wird, nimmt häufig nicht das gesamte Pflegesachleistungsbudget für ambulante Pflegedienste in Anspruch. Das Gesetz sieht hier einen wertvollen Hebel vor:

Nach Paragraph 45a Absatz 4 SGB XI können bis zu 40 Prozent der nicht ausgeschöpften Pflegesachleistung für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag umgewandelt werden. Bei Pflegegrad 2 bedeutet das einen monatlichen Zusatzzuschuss von bis zu rund 318 Euro, bei Pflegegrad 3 sogar bis zu 597 Euro. Zusammen mit dem regulären Entlastungsbetrag von 131 Euro stehen Familien monatlich mehrere hundert Euro für Haushaltshilfe, Demenzgruppen oder zertifizierte Begleitdienste zur Verfügung.

8. Alle Ansprechpartner und Stadtteilzentren im Überblick

Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Bad Homburger Anlaufstellen für Alltagshilfen, Stadtteilarbeit und Pflegeberatung zusammen:

Einrichtung / Initiative Stadtteil & Adresse Telefon Angebote & Schwerpunkte
Servicestelle Älter werden Kernstadt
Rathausplatz 1
06172 100-5555 Kommunale Seniorenberatung, Vermittlung von Hilfen, Wohnberatung
SFZ Dornholzhausen Dornholzhausen
Bertha-von-Suttner-Str. 2-4
06172 8569950 Begegnungscafé, Digitale Sprechstunde, Seniorenfrühstück
SFZ Gonzenheim Gonzenheim
Gotenstraße 21
06172 923696 Präventives Gedächtnistraining, Nachbarschaftstreff, Smartphone-Hilfe
SFZ Ober-Eschbach Ober-Eschbach
Kirchplatz 3
0170 3485131 Gemeinschaftstreffpunkt, Kooperation mit AWO, Fahrdienst-Hilfe
Caritas Besuchsdienst Hochtaunus Kernstadt
Dorotheenstraße 9
06172 59760-270 Ehrenamtliche Hausbesuche, Spaziergänge, Entlastung Alleinlebender
DRK Kreisverband Hochtaunus Kernstadt
Kaiser-Friedrich-Promenade 5
06172 1295-0 Menüservice (Essen auf Rädern), Einkaufshilfe, Behindertenfahrdienst
Malteser Hilfsdienst Bad Homburg Kernstadt / Umland
Alte Sattelfabrik 36 (Oberursel)
06172 8440070 Fahrdienste, Menüservice, ehrenamtliche Seniorenbetreuung
Pflegestützpunkt Hochtaunuskreis Kernstadt
Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
06172 999-5471 Trägerneutrale Pflege- und Sozialberatung für den gesamten Landkreis
Hospiz-Dienst Bad Homburg e.V. Kirdorf
Gluckensteinweg 50
06172 8686868 Sterbe- und Trauerbegleitung durch geschulte Ehrenamtliche
AWO Ortsverein Bad Homburg Ober-Eschbach
Kirchplatz 1
06172 41480 Seniorennachmittage, Geselligkeit, soziale Beratung

9. Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Kann ich den Entlastungsbetrag auch für eine gewerbliche Putzkraft nutzen?

Ja, sofern das Unternehmen eine offizielle Anerkennung als Angebot zur Unterstützung im Alltag nach hessischem Landesrecht besitzt. Eine gewöhnliche private Reinigungskraft ohne Anerkennung oder ein gewerblicher Dienst ohne Kassenzulassung kann nicht über Paragraph 45b SGB XI abgerechnet werden. Erkundigen Sie sich vor Vertragsschluss immer nach der Anerkennungsnummer für Hessen.

Wer hilft mir beim Ausfüllen des Antrags auf den Entlastungsbetrag?

Die Servicestelle Älter werden im Bad Homburger Rathaus (Telefon 06172 100-5555) sowie der Pflegestützpunkt Hochtaunuskreis im Landratsamt unterstützen kostenfrei beim Ausfüllen der Erstattungsanträge. Für Beihilfeberechtigte bietet COMPASS Private Pflegeberatung (gebührenfrei unter 0800 1018800) fachkundige Hilfe.

Kostet die Vermittlung von Helfern über die Stadtteilzentren Geld?

Nein. Die Beratung, die Vermittlung und der Besuch offener Angebote in den Stadtteil- und Familienzentren sind grundsätzlich kostenlos. Lediglich für verzehrte Speisen bei Kaffeenachmittagen oder besondere Ausflüge wird ein geringer Unkostenbeitrag erhoben.

Dürfen ehrenamtliche Nachbarschaftshelfer Tabletten verabreichen?

Nein. Die Verabreichung von Medikamenten, Insulininjektionen oder Verbandswechsel fällt unter die medizinische Behandlungspflege nach SGB V. Diese Maßnahmen sind examinierten Fachkräften ambulanter Pflegedienste vorbehalten und werden von der Krankenkasse bezahlt. Ehrenamtliche Nachbarschaftshelfer übernehmen rein alltagspraktische und soziale Hilfen.

Ich möchte mich selbst ehrenamtlich für Senioren engagieren: Wo melde ich mich?

Die Stadt Bad Homburg sucht fortlaufend engagierte Bürgerinnen und Bürger für Besuchsdienste, Lesepatenschaften oder digitale Sprechstunden. Erste Anlaufstellen sind die Servicestelle Älter werden im Rathaus, die jeweiligen Stadtteilzentren vor Ort sowie die Caritas Hochtaunus in der Dorotheenstraße 9 (Telefon 06172 59760-270).

Quellen und gesetzliche Grundlagen

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