Wenn Angehörige in Bad Homburg vor der Höhe die Pflege eines Familienmitglieds übernehmen, stoßen sie im Alltag früher oder später an körperliche und emotionale Grenzen. Beruf, eigene Gesundheit und die intensive Fürsorge lassen sich oft nur schwer vereinbaren. Genau an dieser Nahtstelle greift die teilstationäre Tagespflege nach Paragraf 41 des Elften Sozialgesetzbuches (SGB XI). Sie ermöglicht es Pflegebedürftigen, den Tag in einer professionellen Gemeinschaft zu verbringen und abends wieder im eigenen Bett einzuschlafen.

In Bad Homburg und dem Hochtaunuskreis begegnen Ratsuchende allerdings einer infrastrukturellen Besonderheit: Obwohl die Kurstadt über herausragende stationäre Seniorenheime und exklusive Wohnstifte verfügt, befinden sich die zugelassenen Tagespflegeeinrichtungen in den angrenzenden Nachbarkommunen. Dank vertraglich geregelter Fahrdienste sind alle sechs Stadtteile von Kirdorf bis Ober-Erlenbach nahtlos angebunden. Dieser Leitfaden erklärt die Versorgungsstrukturen, räumt mit gängigen Missverständnissen auf, rechnet die Budgets für 2026 transparent vor und zeigt, warum das monatliche Pflegegeld zu 100 Prozent ungekürzt weiterfließt.

Die Versorgungslandschaft: Das Umland-Prinzip für Bad Homburg

Wer in Bad Homburg vor der Höhe nach einer Tagespflege sucht, stößt rasch auf eine paradoxe Situation. In Broschüren oder Verzeichnissen liest man vom Deutschen Roten Kreuz an der Kaiser-Friedrich-Promenade 6 im Herzen der Stadt. Doch wer dort anruft, erfährt: An dieser Adresse befindet sich die Kreisgeschäftsstelle des DRK Hochtaunus mit Schulungsräumen und ambulantem Dienst, aber kein einziger teilstationärer Tagespflegeplatz.

Die zugelassene Tagespflegeeinrichtung des DRK, die Tagespflege am Kaiserin-Friedrich-Haus, liegt wenige Kilometer westlich in Kronberg im Taunus. Ähnlich gestaltet sich die Lage im östlichen Stadtgebiet: Hier bildet die Tagespflege Diakonie Friedrichsdorf (auf dem parkartigen Gelände des Waldkrankenhauses Köppern) die zentrale Säule für Bad Homburger Gäste. Ergänzt wird dieses Netzwerk durch die Caritas in Oberursel und eine private Facheinrichtung in Neu-Anspach.

Das Umland-Prinzip in der Praxis

Dass sich die Tagespflegehäuser knapp außerhalb der Gemarkungsgrenzen befinden, ist für Bad Homburger Familien kein Nachteil, sondern gängige Versorgungspraxis. Sämtliche Einrichtungen verfügen über barrierefreie, spezialisierte Fahrdienste. Die Kleinbusse holen Gäste morgens direkt an der Haustür in Bad Homburg ab und bringen sie am späten Nachmittag sicher zurück. Für Pflegebedürftige und Angehörige entsteht dadurch keinerlei Mehraufwand.

Zugelassene Einrichtungen im Hochtaunuskreis im Überblick

Für den Betrieb einer teilstationären Tagespflege nach Paragraf 41 SGB XI ist in Hessen ein Versorgungsvertrag nach Paragraf 72 SGB XI sowie eine leistungsgerechte Vergütungsvereinbarung nach Paragraf 85 SGB XI mit den Landesverbänden der Pflegekassen zwingend vorgeschrieben. Folgende vier Einrichtungen sichern die Versorgung für Bad Homburg vor der Höhe:

Einrichtung & Träger Standort & Kontakt Plätze Öffnungszeiten Fahrdienst-Einzugsgebiet Prüfstatus
DRK Tagespflege am Kaiserin-Friedrich-Haus
Freigemeinnützig (DRK Kreisverband Hochtaunus e. V.)
Walter-Schwagenscheidt-Str. 13
61476 Kronberg im Taunus
Tel.: 06173 9946620
E-Mail: info@kaiserin-friedrich-haus.de
12 Plätze Mo. bis Fr.
08:00 bis 16:30 Uhr
Bad Homburg (alle 6 Stadtteile), Kronberg, Oberursel, Königstein, Steinbach Regelprüfung MD Hessen bestanden; volle Zulassung
Tagespflege Diakonie Friedrichsdorf gGmbH
Freigemeinnützig (Ökumenische Diakoniestation Friedrichsdorf; ehemals Vitos Haus Bornberg)
Emil-Sioli-Weg 1-3
61381 Friedrichsdorf
Tel.: 06172 59883015
E-Mail: info@tagespflege-diakonie-friedrichsdorf.de
29 Plätze Mo. bis Fr.
08:00 bis 16:30 Uhr
Friedrichsdorf, Bad Homburg (Kernstadt und Ortsteile), Rosbach, Oberursel, Wehrheim Regelprüfung MD Hessen; uneingeschränkte Zulassung
Caritas Tagespflege Hochtaunus
Freigemeinnützig (Caritasverband für den Bezirk Hochtaunus e. V.)
Hohemarkstraße 24b
61440 Oberursel (Taunus)
Tel.: 06171 5868-0
E-Mail: info@caritas-hochtaunus.de
15 Plätze Mo. bis Fr.
08:00 bis 16:30 Uhr
Oberursel, Bad Homburg (besonders Süd und West), Steinbach Regelprüfung MD Hessen beanstandungsfrei erteilt
Senioren Tagespflege Neu-Anspach
Privater Träger (Inhaberin Roza Bering)
Gustav-Heinemann-Straße 4
61267 Neu-Anspach
Tel.: 06081 445580
E-Mail: info@tagespflege-neu-anspach.de
18 Plätze Mo. bis Fr.
08:00 bis 16:30 Uhr
Usinger Land, Neu-Anspach, Wehrheim, nördliche Stadtteile Bad Homburgs Regelprüfung nach Paragraf 114 SGB XI bestanden

Besonders hervorzuheben ist der Standort in Friedrichsdorf: Die dortige Einrichtung (Emil-Sioli-Weg 1-3) wurde bis zum 31. August 2024 von Vitos Hochtaunus als "Haus Bornberg" geführt und zum 1. September 2024 vollständig von der traditionsreichen Ökumenischen Diakoniestation Friedrichsdorf übernommen. Mit 29 Plätzen und ihrer waldnahen Lage bietet sie eine der wichtigsten Kapazitätsachsen für Bad Homburger Seniorinnen und Senioren.

Wichtige Abgrenzung: Keine Tagespflege in Bad Homburger Heimen

Um langwierige Fehlanträge bei den Kassen zu vermeiden, ist eine klare Unterscheidung von bekannten Bad Homburger Pflegeheimen und Residenzen unerlässlich. Viele Familien vermuten teilstationäre Gruppen in renommierten Häusern der Kurstadt, die jedoch rechtlich und baulich reine stationäre Dauerpflege oder betreutes Wohnen anbieten:

  • GDA Rind'sches Bürgerstift (Gymnasiumstraße 1-3): Bietet ausschließlich vollstationäre Dauerpflege (Paragraf 43 SGB XI) sowie eingestreute Kurzzeitpflegeplätze (Paragraf 42 SGB XI). Teilstationäre Tagespflegeplätze existieren dort nicht.
  • GDA Domizil am Schlosspark (Schlossweg 3): Hochwertiges betreutes Wohnen und stationäre Wohnpflege. Allgemeine Werbehinweise des Trägers auf Tagespflegen beziehen sich auf andere Städte (beispielsweise Frankfurt am Main).
  • Kurstift Bad Homburg (Kaiser-Friedrich-Promenade 59): Gehobene Residenzanlage mit angeschlossenem ambulanten Dienst, jedoch ohne Versorgungsvertrag für teilstationäre Tagespflege.
  • EVIM Seniorenzentrum Flersheim-Stiftung (Kronberger Straße 30): Stationäre Pflegeeinrichtung mit speziellem Demenzschwerpunkt; verfügt über keine Tagespflegegruppe.
  • Tatjana-Gerdes-Haus (Dietigheimer Straße 24): Stationäre Einrichtung der Pfungst-Stiftung ohne Tagespflegeangebot.
  • Alten- und Pflegeheim Haus Luise (Kaiser-Friedrich-Promenade 17): Gemeinnützige stationäre Pflege, keine Tagespflegezulassung.
  • Pfungst-Stiftung (Verwaltungssitz): Reine Förder- und Administrationsstiftung zur Altenhilfe, kein operativer Betrieb einer Tagespflege.

Bauliche Konzepte, Demenzbetreuung und IDDSI-Ernährung

Moderne Tagespflegen sind keine Verwahrorte, sondern spezialisierte Begegnungs- und Förderzentren. Die Architektur im Hochtaunuskreis richtet sich streng nach den Vorgaben der DIN 18040-1 für barrierefreies Bauen und dem Hessischen Gesetz über Betreuungs- und Pflegeleistungen (HGBP).

Milieugestaltung und circadiane Beleuchtung

Der Raumablauf ist ebenerdig und stufenlos angelegt. Vom geschützten Vorfahrtsbereich für Kleinbusse gelangen die Gäste direkt in den großzügigen Wohn- und Küchenbereich. Großflächige Freiflächen wie der Sinnesgarten im Kaiserin-Friedrich-Haus in Kronberg oder das waldnahe Gartenareal in Friedrichsdorf zeichnen sich durch geschlossene Rundwege ohne Sackgassen aus. Dies verhindert Desorientierungsängste und kanalisiert den natürlichen Bewegungsdrang demenziell veränderter Menschen.

Um dem gefürchteten "Sundowning-Syndrom" (einer gesteigerten motorischen Unruhe in den späten Nachmittagsstunden) vorzubeugen, kommen tageslichtsynchrone LED-Lichtsysteme mit 500 bis 600 Lux zum Einsatz. Die Lichtfarbe wechselt automatisch von anregenden 6.500 Kelvin am Morgen zu beruhigenden 2.700 Kelvin am Nachmittag. Farbkontraste an Türzargen, Handläufen und Sanitärbereichen helfen Gästen mit nachlassender Sehkraft, sich selbstständig im Raum zurechtzufinden.

Person-zentrierte Betreuung nach Tom Kitwood

Da 70 bis 80 Prozent der Tagespflegegäste von einer Demenzerkrankung betroffen sind, arbeiten die Fachkräfte nach anerkannten gerontopsychiatrischen Konzepten:

  • Person-zentrierter Ansatz nach Tom Kitwood: Im Zentrum steht das Aufrechterhalten der Würde und Persönlichkeit (Personhood). Biografisch verankerte Aktivitäten erfüllen die psychischen Grundbedürfnisse nach Bindung, Trost, Einbeziehung, Betätigung und Identität.
  • Integrative Validation (nach Richard und Feil): Gefühle und Antriebe von Menschen mit Demenz werden bedingungslos anerkannt. Statt verwirrte Aussagen zu korrigieren, validieren die Mitarbeitenden die emotionale Botschaft, was Ängste und Abwehrhaltungen spürbar mindert.
  • Zusätzliche Betreuungskräfte (§§ 43b, 53b SGB XI): Die Pflegekassen refinanzieren zusätzliche Fachkräfte für Kleingruppenangebote wie Gedächtnistraining, Singkreise, Sitztanz, gemeinsames Backen und basale Stimulation.

Dysphagie-Management und Dehydrations-Schutz

Ein hoher Qualitätsstandard gilt der Ernährungssicherheit. Da Schluckstörungen (Dysphagie) bei Senioren lebensbedrohliche Lungenentzündungen auslösen können, bereiten die Küchen Speisen nach den Richtlinien der International Dysphagia Diet Standardisation Initiative (IDDSI) zu:

  • IDDSI-Stufe 4 (Püriert): Homogene, löffelfeste Konsistenz ohne Stückchen, kein Kauen erforderlich.
  • IDDSI-Stufe 5 (Feucht und klein geschnitten): Partikelgröße unter 4 Millimeter, mit der Zunge am Gaumen zerdrückbar.
  • IDDSI-Stufe 6 (Weich und mundgerecht): Bissen maximal 15 Millimeter groß, mit wenig Kaudruck essbar.

Ergänzend sichern standardisierte Trinkprotokolle eine Mindestflüssigkeitsaufnahme von 1.000 bis 1.200 Millilitern während des Tagesaufenthalts, um Verwirrtheitszuständen durch Austrocknung (Exsikkose) wirksam vorzubeugen.

Fahrdienstlogistik in den sechs Bad Homburger Stadtteilen

Die Beförderung zwischen der häuslichen Wohnung und der Tagespflegeeinrichtung ist ein gesetzlich verbriefter Leistungsbestandteil nach Paragraf 41 SGB XI. Die Träger setzen speziell geschulte Fahrer und behindertengerechte Spezialtransporter ein, die auf die Besonderheiten der sechs Bad Homburger Stadtteile abgestimmt sind:

  • Innenstadt und Kurpark: Enge Wohnstraßen, Einbahnstraßen und Randbereiche der Fußgängerzone verlangen wendige Kleinbusse mit kurzem Radstand.
  • Kirdorf: Die steilen Hanglagen am Taunusfuß und das historische, verwinkelte Altortnetz erfordern sorgfältig geplante Haltepunkte.
  • Gonzenheim: Ausgezeichnete Verkehrsanbindung über die Frankfurter Landstraße und Gotenstraße, schnelle Übergänge in die Nachbarkommunen.
  • Dornholzhausen: Hanglagen, Villengebiete und direkte Anbindung an die B456 (Saalburgchaussee).
  • Ober-Eschbach: Weitläufige Wohnbebauung im Flachland mit unmittelbarem Autobahnanschluss an die A661.
  • Ober-Erlenbach: Östlichster Stadtteil mit dörflichen Strukturen und längeren Zubringerwegen über Landstraßen in Richtung Friedrichsdorf und Kronberg.

Zeitfenster und Fahrzeitbegrenzung

Die morgendliche Abholung erfolgt zwischen 07:45 und 08:45 Uhr, die nachmittägliche Rückkehr zwischen 16:00 und 17:15 Uhr. Um Passagiere mit Demenz nicht durch überlange Fahrten zu überreizen, begrenzen die Tourenplaner die Fahrzeit pro Strecke auf maximal 30 bis 45 Minuten. Zur Vermeidung von Schleifenfahrten fahren mehrere Kleinbusse parallel.

Sicherheitsnormen der Fahrzeuge (DIN 75078)

Die Transportfahrzeuge entsprechen den Normen für Kraftfahrzeuge zur Beförderung mobilitätsbehinderter Personen (KMP):

  • Elektrohydraulische Lifte: Kassetten- oder Linearlifte mit einer Mindesttragkraft von 350 bis 400 Kilogramm heben schwere Elektrorollstühle samt Begleitperson sicher an.
  • Kraftknotensysteme nach ISO 10542: Vierpunkt-Spannretraktoren verankern den Rollstuhl fest und crashsicher im Fahrzeugboden.
  • Personenschutzgurte: Unabhängig vom Rollstuhlgestell montierte Dreipunkt-Sicherheitsgurte mit Schulterschräggurt schützen den Fahrgast bei Bremsmanövern.
  • Zusätzliche Einstiegshilfen: Elektrisch ausfahrende Trittstufen und beidseitige Haltegriffe erleichtern gehfähigen Gästen den Zustieg.

Die Abrechnung des Fahrdienstes: Nach dem Hessischen Rahmenvertrag für teilstationäre Pflege wird der Transport über kilometerabhängige Zonenpauschalen direkt zwischen Einrichtung und Pflegekasse abgerechnet. Er ist Bestandteil des pflegebedingten Sachaufwands: Für die Familie fällt für den Fahrdienst kein privater Zuzahlungsanteil an.

Gesetzliche Pflegekassen-Budgets 2026 und Kumulationsschutz

Durch die Dynamisierung des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) stehen Versicherten ab Pflegegrad 2 im Jahr 2026 folgende monatliche Sachleistungsbudgets für die Tagespflege zur Verfügung:

Pflegegrad Monatsbudget Tagespflege (§ 41 Abs. 2) Gesetzliche Anspruchsgrundlage
Pflegegrad 1 0,00 Euro Kein Anspruch auf § 41; Refinanzierung über Entlastungsbetrag § 45b (131 Euro)
Pflegegrad 2 796,00 Euro Gesetzlicher Sachleistungsanspruch pro Monat
Pflegegrad 3 1.432,00 Euro Gesetzlicher Sachleistungsanspruch pro Monat
Pflegegrad 4 1.776,00 Euro Gesetzlicher Sachleistungsanspruch pro Monat
Pflegegrad 5 2.200,00 Euro Gesetzlicher Sachleistungsanspruch pro Monat

Das große Privileg: Die Rechtsgarantie des § 41 Abs. 3 SGB XI

Ein wesentlicher Grund für die Beliebtheit der Tagespflege liegt im sozialrechtlichen Kumulationsschutz. Normalerweise werden ambulante Pflegesachleistungen (Paragraf 36) und das Pflegegeld (Paragraf 37) bei einer Kombinationsleistung prozentual miteinander verrechnet. Nimmt man beispielsweise 70 Prozent Pflegedienst in Anspruch, erhält man nur noch 30 Prozent des Pflegegeldes.

Nicht so bei der Tagespflege: Paragraf 41 Absatz 3 SGB XI legt ausdrücklich fest, dass der Anspruch auf Tagespflege weder das Pflegegeld noch die ambulanten Pflegesachleistungen mindert. Wer also keine ambulanten Pflegedienste beauftragt, erhält das volle monatliche Pflegegeld zu 100 Prozent auf das Konto überwiesen:

  • Pflegegrad 2: 347,00 Euro monatlich (vollständig ungekürzt)
  • Pflegegrad 3: 599,00 Euro monatlich (vollständig ungekürzt)
  • Pflegegrad 4: 828,00 Euro monatlich (vollständig ungekürzt)
  • Pflegegrad 5: 1.018,00 Euro monatlich (vollständig ungekürzt)

Kommen morgens oder abends ambulante Pflegedienste für die Grundpflege ins Haus, kann deren Sachleistungsbudget ebenfalls bis zu 100 Prozent parallel ausgeschöpft werden, ohne dass ein Cent vom Tagespflegebudget abgezogen wird.

Tagessätze und Eigenanteile im Hochtaunuskreis

Die Abrechnung erfolgt tagesbezogen für jeden wahrgenommenen Besuchstag. Der Gesamttagessatz setzt sich aus fünf separaten Kostenbausteinen zusammen:

  1. Pflegebedingter Aufwand: Vergütung für Pflegefachkräfte, Alltagsbegleiter, Grundpflege und medizinische Behandlungspflege (nach Pflegegrad gestaffelt).
  2. Fahrdienstpauschale: Deckung der Kosten für Fuhrpark, Personal und Kraftstoff für den Hin- und Rückweg.
  3. Ausbildungsumlage (PflBG Hessen): Gesetzliche Umlage zur Finanzierung der generalistischen Pflegeausbildung.
  4. Unterkunft und Verpflegung (U&V): Kosten für Frühstück, Mittagessen, Kaffee, Reinigung, Energie und Wasser.
  5. Investitionskosten (§ 82 Abs. 3 SGB XI): Aufwendungen für Gebäudemiete, Instandhaltung und Kreditzinsen. Da Hessen keine pauschale Investitionsförderung gewährt, werden diese Kosten direkt auf die Plätze umgelegt.

Während die ersten drei Bausteine vollständig von der Pflegekasse übernommen werden, stellen Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten den privaten Eigenanteil dar.

Kostenkomponente Pflegegrad 2 (Tagesspanne) Pflegegrad 3 (Tagesspanne) Kostenträger
Pflegebedingter Aufwand 58,00 bis 63,00 Euro 65,00 bis 71,00 Euro Pflegekasse (§ 41 Budget)
Fahrdienst (Hin- & Rückfahrt) 18,50 bis 20,50 Euro 18,50 bis 20,50 Euro Pflegekasse (§ 41 Budget)
Ausbildungsumlage Hessen 5,50 bis 6,00 Euro 5,50 bis 6,00 Euro Pflegekasse (§ 41 Budget)
Summe Kassenanteil 82,00 bis 89,50 Euro 89,00 bis 97,50 Euro Pflegekasse (Gesamt)
Unterkunft und Verpflegung 23,00 bis 26,00 Euro 23,00 bis 26,00 Euro Privater Eigenanteil
Investitionskosten (§ 82 Abs. 3) 15,00 bis 18,00 Euro 15,00 bis 18,00 Euro Privater Eigenanteil
Summe Privater Eigenanteil 38,00 bis 44,00 Euro 38,00 bis 44,00 Euro Privater Eigenanteil (Gesamt)
Gesamttagessatz brutto 120,00 bis 133,50 Euro 127,00 bis 141,50 Euro Gesamtvergütung pro Tag

Für realistische Modellrechnungen im Hochtaunuskreis lassen sich repräsentative Durchschnittswerte ansetzen: In Pflegegrad 2 beträgt der Kassenanteil 84 Euro und der Eigenanteil 40 Euro (gesamt 124 Euro pro Tag). In Pflegegrad 3 liegt der Kassenanteil bei 92 Euro und der Eigenanteil bei 40 Euro (gesamt 132 Euro pro Tag).

Drei durchgerechnete Modellbeispiele für die Praxis

Die entscheidende Frage für Angehörige lautet: Was kostet uns die Tagespflege unterm Strich im Monat? Die folgenden drei Modelle verdeutlichen die finanzielle Dynamik im Zusammenspiel mit dem Entlastungsbetrag und dem ungekürzten Pflegegeld.

Modell 1: Pflegegrad 2 bei 2 Besuchstagen pro Woche (8 Tage im Monat)

  • Kassenaufwand: 8 Tage × 84 Euro = 672,00 Euro. Das Monatsbudget von 796 Euro deckt diese Kosten zu 100 Prozent ab; der Restpuffer von 124 Euro verfällt kassenintern.
  • Brutto-Eigenanteil: 8 Tage × 40 Euro = 320,00 Euro für Verpflegung und Investitionskosten.
  • Abzug Entlastungsbetrag (§ 45b): 320 Euro minus 131 Euro = 189,00 Euro Netto-Eigenanteil.
  • Haushaltssaldo: Die Familie zahlt 189 Euro an die Einrichtung, erhält jedoch zeitgleich 347 Euro ungekürztes Pflegegeld von der Kasse. Es verbleibt ein monatlicher Liquiditätsüberschuss von +158,00 Euro.

Modell 2: Pflegegrad 3 bei 3 Besuchstagen pro Woche (13 Tage im Monat)

  • Kassenaufwand: 13 Tage × 92 Euro = 1.196,00 Euro. Das Monatsbudget von 1.432 Euro reicht vollständig aus (Puffer: 236 Euro).
  • Brutto-Eigenanteil: 13 Tage × 40 Euro = 520,00 Euro.
  • Abzug Entlastungsbetrag (§ 45b): 520 Euro minus 131 Euro = 389,00 Euro Netto-Eigenanteil.
  • Haushaltssaldo: Bei einem weiterlaufenden Pflegegeld von 599 Euro verzeichnet der Haushalt einen monatlichen Liquiditätsüberschuss von +210,00 Euro.

Modell 3: Pflegegrad 3 bei 4 Besuchstagen pro Woche (17 Tage im Monat) mit § 42a-Jahresbetrag

  • Kassenaufwand: 17 Tage × 92 Euro = 1.564,00 Euro. Das Monatsbudget von 1.432 Euro wird um 132 Euro überschritten.
  • Erstattung des Kassenüberhangs: Dieser Fehlbetrag von 132 Euro wird über den Gemeinsamen Jahresbetrag nach Paragraf 42a SGB XI (Verhinderungspflege-Topf von bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr) erstattet. Es entsteht kein Kassen-Eigenanteil.
  • Brutto-Eigenanteil: 17 Tage × 40 Euro = 680,00 Euro.
  • Abzug Entlastungsbetrag (§ 45b): 680 Euro minus 131 Euro = 549,00 Euro Netto-Eigenanteil.
  • Haushaltssaldo: Selbst bei vier vollen Betreuungstagen pro Woche deckt das ungekürzte Pflegegeld (599 Euro) den Eigenanteil vollständig ab. Es verbleibt ein Plus von +50,00 Euro im Monat.
Berechnungsparameter Modell 1 (PG 2 · 8 Tage/Mo.) Modell 2 (PG 3 · 13 Tage/Mo.) Modell 3 (PG 3 · 17 Tage/Mo.)
Kassen-Tagessatz (Pflege, Fahrt, Umlage) 84,00 Euro 92,00 Euro 92,00 Euro
Monatlicher Kassenaufwand 672,00 Euro 1.196,00 Euro 1.564,00 Euro
Monatsbudget § 41 SGB XI 796,00 Euro 1.432,00 Euro 1.432,00 Euro
Saldo Kassenbudget +124,00 Euro (Puffer) +236,00 Euro (Puffer) -132,00 Euro (Überhang)
Erstattung Kassenüberhang via § 42a 0,00 Euro 0,00 Euro 132,00 Euro (aus Jahresbudget)
Brutto-Eigenanteil (40 €/Tag für U&V/Invest) 320,00 Euro 520,00 Euro 680,00 Euro
Verrechnung Entlastungsbetrag (§ 45b) -131,00 Euro -131,00 Euro -131,00 Euro
Realer Netto-Eigenanteil der Familie 189,00 Euro 389,00 Euro 549,00 Euro
Paralleles Pflegegeld (§ 37 SGB XI) +347,00 Euro +599,00 Euro +599,00 Euro
Monatlicher Haushalts-Liquiditätssaldo +158,00 Euro (Überschuss) +210,00 Euro (Überschuss) +50,00 Euro (Überschuss)

Hilfe zur Pflege, Schonvermögen und steuerliche Entlastung

Wenn die Rente und Ersparnisse nicht ausreichen, um den Eigenanteil zu tragen, muss niemand auf die Tagespflege verzichten. In diesem Fall greift die Sozialhilfeleistung "Hilfe zur Pflege" nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII).

Zuständigkeit und Schonvermögen im Hochtaunuskreis

Zuständig für Bad Homburg vor der Höhe ist das Landratsamt des Hochtaunuskreises:

  • Behörde: Hochtaunuskreis, Der Kreisausschuss, Fachbereich Soziales / Fachstelle Hilfe zur Pflege im häuslichen Bereich
  • Anschrift: Ludwig-Erhard-Anlage 1-5, 61352 Bad Homburg vor der Höhe
  • Telefonzentrale: 06172 999-0

Bei der Vermögensprüfung gelten klare Schutzgrenzen:

  • Barvermögen: 10.000 Euro Schonvermögen für die pflegebedürftige Person plus 10.000 Euro für den nicht getrennt lebenden Ehe- oder Lebenspartner (Gesamtschonbetrag für Paare: 20.000 Euro).
  • Immobilienschutz: Eine angemessene, selbst bewohnte Eigentumswohnung oder ein Familienheim bleibt als Schonvermögen geschützt.
  • Angehörigen-Entlastungsgesetz: Erwachsene Kinder können erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von mehr als 100.000 Euro zu Unterhaltszahlungen herangezogen werden. Liegt das Einkommen darunter, übernimmt der Hochtaunuskreis den ungedeckten Eigenanteil vollständig, ohne auf Angehörige zurückzugreifen.

Steuerliche Entlastungen für Angehörige

Eigenanteile, die privat gezahlt werden, lassen sich steuermindernd geltend machen:

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a Abs. 2 EStG): Der auf der Monatsrechnung ausgewiesene Lohnkostenanteil (für Betreuungs- und Reinigungspersonal) kann zu 20 Prozent, maximal 4.000 Euro pro Kalenderjahr, direkt von der Einkommensteuerschuld abgezogen werden.
  • Außergewöhnliche Belastungen (§ 33 EStG): Nach Überschreiten der zumutbaren Belastungsgrenze können verbleibende Pflegeaufwendungen als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden.
  • Pflegepauschbetrag (§ 33b Abs. 6 EStG): Pflegende Angehörige erhalten ohne Kostennachweis bei häuslicher Betreuung einen jährlichen Pauschbetrag (600 Euro bei Pflegegrad 2, 1.100 Euro bei Pflegegrad 3, 1.800 Euro bei Pflegegrad 4 und 5).

Beratungsstellen vor Ort, Checkliste und Praxistipps

Um ein passgenaues Betreuungsarrangement zu organisieren, empfiehlt sich die frühe Einbindung der neutralen Beratungsstellen vor Ort in Bad Homburg:

Pflegestützpunkt Hochtaunuskreis

Unabhängige Beratung zu Pflegegrad, Anträgen und Heimauswahl im Landratsamt.

Adresse: Ludwig-Erhard-Anlage 1-5, Haus 3, 5. OG, 61352 Bad Homburg
Ansprechpartner:
Herr Betz (Zimmer 561): Tel. 06172 999-5471
Frau Porps (Zimmer 557): Tel. 06172 999-5472
E-Mail: pflegestuetzpunkt@hochtaunuskreis.de
Sprechzeiten: Di. 09:00 bis 12:00 Uhr, Do. 14:00 bis 16:30 Uhr; Termine und Hausbesuche nach Vereinbarung.

Servicestelle "Älter werden"

Städtische Anlaufstelle im Rathaus für Seniorenangebote und Barrierefreiheit.

Adresse: Rathaus, Rathausplatz 1, 2. OG, Zimmer 270, 61348 Bad Homburg
Ansprechpartnerin: Frau Strissel
Telefon: 06172 100-5033 (Zentrale: 06172 100-5555)
E-Mail: senioren@bad-homburg.de

Fachstelle Demenz Hochtaunuskreis

Spezialberatung für Angehörige von Menschen mit Demenz und Entlastungsangebote.

Adresse: Ludwig-Erhard-Anlage 1-5, Haus 3, Raum 3-559, 61352 Bad Homburg
Ansprechpartnerin: Frau Alexandra Rauf
Telefon: 06172 999-5473
E-Mail: fachstelle-demenz@hochtaunuskreis.de

Angehörigenberatung Demenz der Kliniken

Beratung an der Schnittstelle von Klinikaufenthalt zur Weiterversorgung.

Adresse: Zeppelinstraße 20 (Geriatrische Klinik), 61352 Bad Homburg
Ansprechpartner: Mathias Nippgen-van Dijk und Andrea Clément
Telefon: 06172 14-0 (Vermittlung Geriatrie)

Checkliste: Unterlagen für die Aufnahme

Planen Sie von der Erstkontaktaufnahme bis zum regulären Start eine Vorlaufzeit von zwei bis sechs Wochen ein. Vereinbaren Sie vorab immer einen kostenlosen Schnuppertag. Für den Betreuungsvertrag benötigen Sie:

  • Ärztliches Attest nach § 36 Abs. 4 IfSG: Bestätigung des Hausarztes (nicht älter als 14 Tage vor Aufnahme), dass keine ansteckende Lungentuberkulose oder übertragbare Krankheiten vorliegen.
  • Bundeseinheitlicher Medikationsplan (BMP): Aktueller Ausdruck nach Paragraf 31a SGB V mit Dosierungen und Einnahmezeiten.
  • Verordnung häuslicher Krankenpflege (Muster 12): Ärztlicher Delegationsauftrag, falls Behandlungspflege (Insulingabe, Kompressionsstrümpfe, Wundverbände) in der Einrichtung erbracht werden soll.
  • Pflegegradbescheid: Feststellungsbescheid der Pflegekasse inklusive Gutachten des Medizinischen Dienstes.
  • Biografiebogen: Ausgefülltes Datenblatt zu Gewohnheiten, früheren Berufen, Hobbys, Vorlieben und Ängsten.
  • Vorsorgevollmacht / Betreuerausweis: Kopie der Vollmacht für die Aufgabenbereiche Gesundheitssorge und Aufenthaltsbestimmung.

Praxistipps für den Versorgungsalltag

  • Sprachliche Rahmung bei Demenz: Der Begriff "Pflegeeinrichtung" ruft bei vielen Betroffenen Ängste hervor. Verwenden Sie im Gespräch positive Formulierungen wie "Seniorenclub", "Tagescafé", "Gesellschaftskreis" oder betonen Sie, dass man dort "Unterstützung bei der Küchenarbeit oder beim Gärtnern" brauche.
  • Strenge Medikamentenregeln (AMTS): Aus Gründen der Arzneimitteltherapiesicherheit dürfen Pflegefachkräfte Medikamente ausschließlich aus originalverpackten Hersteller-Blisterpackungen mit Apothekenetikett oder aus professionellen Schlauchblistern verabreichen. Selbst befüllte private Dosetten aus Plastik sind rechtlich streng unzulässig.
  • Packliste für die Tagestasche: Zwei komplette Garnituren Wechselwäsche im separaten Beutel, Inkontinenzhilfen für mindestens drei Wechsel, Brille im Hartschalenetui, Hörgeräte mit Ersatzbatterien, beschrifteter Rollator sowie geschlossene Hausschuhe mit rutschfester Sohle. Alle Kleidungsstücke sollten dauerhaft mit Namensetiketten gekennzeichnet sein.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Gibt es teilstationäre Tagespflegeeinrichtungen direkt im Stadtgebiet von Bad Homburg?

Nein. Im Stadtgebiet Bad Homburgs gibt es aktuell keine zugelassene teilstationäre Tagespflege nach Paragraf 41 SGB XI. Der DRK-Kreisverband Hochtaunus unterhält zwar seine Verwaltung in der Kaiser-Friedrich-Promenade, betreibt seine Tagespflege jedoch in Kronberg. Gemeinsam mit den Einrichtungen in Friedrichsdorf, Oberursel und Neu-Anspach wird Bad Homburg über Fahrdienste flächendeckend und zuverlässig versorgt.

Wird das monatliche Pflegegeld gekürzt, wenn mein Angehöriger die Tagespflege nutzt?

Nein. Nach Paragraf 41 Absatz 3 SGB XI besteht ein gesetzlicher Kumulationsschutz. Das bedeutet: Werden neben der Tagespflege keine ambulanten Pflegedienste beauftragt, zahlt die Pflegekasse das monatliche Pflegegeld zu 100 Prozent ungekürzt parallel aus (z. B. 347 Euro bei Pflegegrad 2 oder 599 Euro bei Pflegegrad 3).

Wer übernimmt die Kosten für den Fahrdienst?

Der Fahrdienst ist gesetzlich Teil des pflegebedingten Aufwands und wird zu 100 Prozent über das Tagespflegebudget der Pflegekasse abgerechnet. Für Pflegebedürftige und Angehörige entsteht für den Hol- und Bringdienst kein privater Zuzahlungsanteil.

Wie hoch ist der private Eigenanteil und wie lässt er sich decken?

Privat zu tragen sind die Kosten für Verpflegung und Unterkunft sowie die Investitionskosten (im Schnitt rund 40 Euro pro Tag). Dieser Betrag kann über den Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat refinanziert werden. Verbleibende Kosten werden in vielen Fällen durch das weiterlaufende Pflegegeld mehr als ausgeglichen.

Kann man die Tagespflege unverbindlich testen?

Ja. Alle Einrichtungen im Hochtaunuskreis bieten vor Vertragsschluss einen kostenlosen Schnuppertag an. Dieser Tag dient dazu, das Umfeld kennenzulernen, den Unterstützungsbedarf einzuschätzen und zu prüfen, ob sich der Gast in der Gruppe wohlfühlt.

Quellen und Methodik

Methodik der Datenerhebung

Dieser Ratgeber basiert auf den Bestimmungen des Elften und Zwölften Sozialgesetzbuches (SGB XI und SGB XII) mit Rechtsstand 2026, dem Hessischen Rahmenvertrag für die teilstationäre Pflege nach Paragraf 75 SGB XI sowie den aktuellen Vergütungsvereinbarungen im Hochtaunuskreis. Die Standort- und Prüfdaten der Einrichtungen wurden mit den Transparenzberichten des Medizinischen Dienstes (MD) Hessen und offiziellen Verzeichnissen abgeglichen (Stand: Oktober 2026).

Journalistisches Selbstverständnis

Seniorenkompass Bad Homburg ist ein unabhängiges, nicht kommerzielles Informationsportal. Wir erhalten keine Vermittlungsprovisionen oder Zuwendungen von Pflegeheimbetreibern, Trägern oder Kassen. Wir informieren sachlich, transparent und praxisnah über Versorgungsstrukturen vor Ort.

Passende Werkzeuge und weiterführende Ratgeber

Nutzen Sie unsere kostenlosen Werkzeuge und weiteren Artikel für Bad Homburg: