Ein Pflegegrad öffnet die Tür zu den Leistungen der Pflegeversicherung. Ohne Bescheid der Pflegekasse gibt es kein Pflegegeld, keine Sachleistung und keinen Entlastungsbetrag. Für viele Familien in Bad Homburg ist der Weg dorthin unklar.

Wir haben für diesen Ratgeber recherchiert, wie der Antrag abläuft. Wir haben die Quellen ausgewertet und die Anlaufstellen in der Kurstadt geprüft. Das Ergebnis ist eine Schritt-für-Schritt-Anleitung von der Antragstellung bis zum Sozialgericht. Sie finden hier alle Adressen und Telefonnummern, die in den Quellen stehen.

Ein Hinweis vorweg: Leistungen gibt es erst ab dem Monat der Antragstellung. Je früher Sie den Antrag stellen, desto besser. Der Pflegestützpunkt Hochtaunuskreis hilft dabei kostenlos. Auch das zeigt unser Überblick.

Der Antrag bei der Pflegekasse

Der Weg beginnt immer bei der Pflegekasse. Sie ist an Ihre Krankenkasse angegliedert. Leistungen werden ab dem Monat der Antragstellung gewährt. Eine rückwirkende Auszahlung für frühere Monate ist gesetzlich ausgeschlossen.

Stellen Sie den Antrag deshalb so früh wie möglich. Das geht zunächst formlos. Ein Anruf, eine E-Mail oder ein kurzer Brief genügen. Die mehrseitigen Formulare füllen Sie später aus und reichen sie nach.

Viele Menschen zögern mit dem Antrag. Sie sehen darin ein Eingeständnis von Schwäche. Dabei ist der Pflegegrad nur der Zugang zu Hilfen. Er verpflichtet zu nichts.

Was passiert nach dem Antrag? Die Pflegekasse prüft die Unterlagen. Anschließend beauftragt sie eine Gutachterstelle. Den Termin kündigt der Gutachter in der Regel vorher an.

Die Pflegekassen mit Anlaufstellen in Bad Homburg

Vier große gesetzliche Krankenkassen unterhalten Geschäftsstellen im Stadtgebiet. Dort gibt es persönliche Beratung und die Antragsformulare zum Mitnehmen.

  • AOK Hessen: Basler Straße 2, 61352 Bad Homburg. Telefon 069 66816-334000. Das Online-Portal „Meine AOK" nimmt Anträge digital entgegen. Die Kasse öffnet unter anderem montags, dienstags und freitags von 8:30 bis 16:30 Uhr sowie donnerstags bis 18 Uhr.
  • BARMER: Horexstraße 28-30, 61352 Bad Homburg. Kostenfreie Hotline 0800 333 10 10. Die Geschäftsstelle setzt auf persönliche Beratung. Sie öffnet montags von 9 bis 17 Uhr und donnerstags bis 18 Uhr.
  • Techniker Krankenkasse: Siemensstraße 21, 61352 Bad Homburg. Kostenfreie Hotline 0800 285 85 85. Geöffnet ist sie montags von 9 bis 17 Uhr und donnerstags von 9 bis 15 Uhr. Das Online-Portal bietet digitale Antragswege.
  • DAK-Gesundheit: Haingasse 13-15, 61348 Bad Homburg. Telefon 06172 898600. Geöffnet ist sie montags bis mittwochs und freitags von 8 bis 16 Uhr sowie donnerstags bis 17 Uhr. Die Geschäftsstelle liegt zentral in der Innenstadt.

Ein Vergleich der Öffnungszeiten lohnt sich. Die Kassen weichen voneinander ab. Einige öffnen donnerstags bis 18 Uhr. Andere schließen früher.

Antrag digital oder auf Papier

Die Formulare der Pflegekassen sind ausführlich. Sie fragen nach Alltag, Mobilität, Versorgung und Wohnsituation. Nehmen Sie sich Zeit für die Antworten. Auch kleine Einschränkungen gehören in den Antrag.

Viele Kassen bieten digitale Wege an. Die AOK führt das Portal „Meine AOK". Die Techniker Krankenkasse hat ein Online-Portal für Anträge. Die BARMER stellt Formulare in ihrer Service-App bereit.

COMPASS für privat Versicherte

Privatversicherte wenden sich für die Pflegeberatung an ihr Versicherungsunternehmen. Die Beratung koordiniert die COMPASS Private Pflegeberatung GmbH. Der Dienst arbeitet bundesweit und ist für die Versicherten kostenfrei. Die Hotline lautet 0800 1018800.

Der Pflegestützpunkt als kostenlose Antragshilfe

Die Antragsformulare sind mehrseitig, die Fachbegriffe wirken sperrig. Viele Menschen wünschen sich jemanden, der beim Ausfüllen hilft. In Bad Homburg übernimmt der Pflegestützpunkt Hochtaunuskreis diese Aufgabe. Er ist eine Beratungsstelle nach § 7a SGB XI.

Adresse, Sprechzeiten und Erreichbarkeit

Der Pflegestützpunkt sitzt in der Ludwig-Erhard-Anlage 1-5, 61352 Bad Homburg. Zu finden ist er in Haus 3, 5. Obergeschoss, in den Zimmern 561 und 557. Telefonisch erreichbar ist er unter 06172 999-5471 und 06172 999-5472.

Sprechzeiten sind dienstags von 9 bis 12 Uhr und donnerstags von 14 bis 16:30 Uhr.

Trägerneutral, kostenlos und unabhängig

Der Pflegestützpunkt berät trägerneutral. Er vertritt weder Krankenkassen noch Pflegedienste. Die Beratung ist kostenlos. Das Angebot richtet sich an gesetzlich Versicherte.

Privatversicherte nutzen die COMPASS-Beratung mit der Nummer 0800 1018800. Die Mitarbeitenden helfen direkt beim Ausfüllen der Formulare. Sie bereiten außerdem auf den Termin mit dem Gutachter vor. Auf Wunsch sind auch Hausbesuche möglich.

Was die Beratung abdeckt

Die Beratung nach § 7a SGB XI begleitet den gesamten Antragsweg. Sie beginnt beim Ausfüllen der Formulare und endet nicht mit dem Bescheid. Auch bei Fragen zu Leistungen und Anbietern ist der Stützpunkt Ansprechpartner. Die Beratung bleibt kostenlos, auch bei wiederholten Terminen.

Der Pflegestützpunkt arbeitet mit den Pflegekassen und dem Kreis zusammen. Er kennt die örtlichen Angebote und Einrichtungen. Das erleichtert den Einstieg in das Verfahren spürbar.

Vor dem Antrag: Ansprüche klären

Wer wissen will, welche Leistungen ihm zustehen: Unser kostenloser Pflege-Leistungsrechner zeigt es in wenigen Schritten. Die Beratung im Pflegestützpunkt bleibt davon unberührt: Sie ist kostenlos und trägerneutral.

Weitere Anlaufstellen in Bad Homburg

Neben den Kassen und dem Pflegestützpunkt gibt es weitere Stellen. Sie helfen beim Antrag, bei der Begutachtung und im Streitfall. Wir stellen die zentralen Angebote der Reihe nach vor.

VdK Ortsverband und Kreisverband

Der VdK Ortsverband Bad Homburg unterstützt seine Mitglieder bei der Antragstellung. Auch bei späteren rechtlichen Auseinandersetzungen hilft der Verband. Die Beratungsstelle liegt in der Burgholzhäuser Straße 2B, 61352 Bad Homburg.

Der Verband kennt die Abläufe der Pflegekassen genau. Seine Erfahrungsberichte helfen bei der Vorbereitung auf den Gutachtertermin. Eine Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich. Die Telefonnummer lautet 06172 9210356.

Der VdK Kreisverband Hochtaunus übernimmt die sozialrechtliche Vertretung. Er sitzt in der Bahnstraße 42-46, 61381 Friedrichsdorf, Telefon 06172 3951629.

Servicestelle „Älter werden" der Stadt

Die Stadt unterhält eine eigene Lotsenstelle für ältere Menschen. Die Servicestelle „Älter werden" sitzt im Rathaus, Rathausplatz 1, 61343 Bad Homburg. Sie vermittelt Alltagshelfer und informiert wertfrei über Hilfen. Die Telefonnummer lautet 06172 100-5555.

AWO und ambulante Pflegedienste

Die AWO Bad Homburg bietet allgemeine Seniorenberatung an. Sie unterstützt bei Fragen zur Pflegeversicherung und bei Formularen. Die Standorte liegen in Ober-Eschbach und Ober-Erlenbach. Die genauen Kontakte nennt die Geschäftsstelle des Ortsvereins.

Zugelassene ambulante Pflegedienste beraten nach § 37.3 SGB XI bei der Erstbeantragung. In Bad Homburg zählen dazu die Diakoniestation, Actiovita und Best Home Care. Die Diakoniestation bietet neben der Beratung auch Schulungen an. Nach Terminvereinbarung analysieren die Dienste die Pflegesituation zu Hause. Die Formulare bearbeiten sie gemeinsam mit den Angehörigen.

Mehrsprachige Beratung für die internationale Kurstadt

Bad Homburg ist eine internationale Kurstadt. Viele Bewohnerinnen und Bewohner stammen aus anderen Ländern. Das deutsche Pflegesystem ist für sie oft schwer zu verstehen. Es gibt deshalb Beratungsangebote in mehreren Sprachen.

Die Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) ist für den gesamten Hochtaunuskreis zuständig. Sie berät auf Deutsch und Englisch. Für weitere Sprachen greift sie auf ein Netz von Alltagsdolmetschern zurück. Erreichbar ist sie unter 06171 9797519.

Das Land Hessen und die Kommunen fördern mit dem Programm „WIR" ehrenamtliche Integrationslotsen. Die geschulten Kräfte begleiten Familien bei Behördengängen. Sie übersetzen Dokumente und helfen bei Verständigungsproblemen. Auch im Pflegebereich wirken sie mit.

Auch Kanzleien bieten mehrsprachige Beratung an. Rechtsanwalt Igor Hochfeld berät auf Russisch und Ukrainisch. Die Kanzlei liegt in der Louisenstraße 89, 61348 Bad Homburg.

Die Begutachtung durch MD Hessen und Medicproof

Nach Eingang des Antrags beauftragt die Pflegekasse eine Gutachterstelle. Bei gesetzlich Versicherten übernimmt der Medizinische Dienst Hessen (MD Hessen) die Begutachtung. Bei privat Versicherten ist die Medicproof GmbH zuständig. Den Termin kündigt der Gutachter in der Regel vorher an.

Er findet in der häuslichen Umgebung der Antragstellerin oder des Antragstellers statt.

Das Neue Begutachtungsassessment (NBA)

Die Einstufung richtet sich nicht nach dem Pflegeaufwand in Minuten. Entscheidend ist der Grad der verbliebenen Selbstständigkeit. Das Neue Begutachtungsassessment prüft sechs Module:

  1. Mobilität mit zehn Prozent: Fortbewegung in der Wohnung und Treppensteigen.
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten mit 15 Prozent: Orientierung und Verständnis von Sachverhalten.
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen mit 15 Prozent: nächtliche Unruhe, Ängste und Abwehr von Pflege.
  4. Selbstversorgung mit 40 Prozent: Körperpflege, Nahrungsaufnahme, An- und Auskleiden und Toilettengang.
  5. Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen mit 20 Prozent: Medikamenteneinnahme und Wundversorgung.
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte mit 15 Prozent: Fähigkeit zur Tagesstrukturierung.

Zusammen ergeben die Module die Gesamtpunktzahl. Aus ihr leitet die Pflegekasse den Pflegegrad ab.

Seit der Pflegereform wird der Aufwand nicht mehr in Minuten gemessen. Bewertet wird allein der Grad der Selbstständigkeit. Der Pflegebedarf schwankt jedoch von Tag zu Tag. Das Pflegetagebuch macht diese Schwankungen sichtbar.

Das Pflegetagebuch: sieben bis 14 Tage dokumentieren

Experten und der VdK empfehlen ein Pflegetagebuch. Führen Sie es sieben bis 14 Tage vor dem Gutachtertermin. Es dokumentiert Schwankungen im Pflegebedarf. Am Stichtag der Begutachtung sind diese sonst nicht sichtbar.

Vordrucke gibt es kostenfrei bei der Pflegekasse oder beim Pflegestützpunkt. Legen Sie für den Termin außerdem diese Unterlagen griffbereit:

  • aktuelle Arztberichte
  • Entlassungsbriefe aus dem Krankenhaus
  • den Medikamentenplan
  • eine vollständige Liste aller genutzten Hilfsmittel

Der Gutachter stützt sich auf Beobachtung und Gespräch. Die Angaben der Vertrauenspersonen fließen in das Ergebnis ein. So entsteht ein Bild über den ganzen Tag. Auch die Nacht gehört dazu.

Den Fassadeneffekt vermeiden

Viele Menschen zeigen sich beim Besuch des Gutachters von ihrer guten Seite. Fachleute nennen dieses Verhalten Fassadeneffekt. Er führt zu einer falschen Einschätzung der Selbstständigkeit. Nehmen Sie deshalb eine Vertrauensperson zum Termin mit.

Das kann ein Angehöriger, der Betreuer oder eine Fachkraft des Pflegedienstes sein. Diese Person ergänzt die tatsächlichen Defizite des Alltags. Dazu zählen nächtliche Hilfebedarfe und kognitive Ausfälle. So entsteht ein realistisches Gesamtbild.

Warum die Vorbereitung wichtig ist: Nach Recherchen weisen fast 30 Prozent der Erstgutachten Mängel auf. Sie bilden die reale Situation zu Ungunsten der Versicherten ab. Eine gute Vorbereitung schützt vor solchen Fehlern.

Kontakt zum MD Hessen

In unseren Quellen finden sich für den MD Hessen keine Kontaktdaten in Bad Homburg. Für Fragen rund um die Begutachtung wenden Sie sich an den Pflegestützpunkt. Er berät trägerneutral und beantwortet Ihre Fragen zum Verfahren.

Der Bescheid: Widerspruch und Klage

Was im Bescheid steht

Nach der Begutachtung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid. Darin steht, welcher Pflegegrad Ihnen zuerkannt wird. Möglich sind die Stufen 1 bis 5. Die Leistungen beginnen mit dem Monat der Antragstellung.

Prüfen Sie den Bescheid genau und vergleichen Sie ihn mit dem Alltag. Sie haben Anspruch auf Akteneinsicht in das Gutachten. Welche Leistungen der Pflegegrad bringt, erklärt unser Ratgeber Geld von der Pflegekasse: Alle Leistungen 2026.

Ein ablehnender Bescheid ist kein Endpunkt. Auch ein zu niedriger Pflegegrad lässt sich anfechten. Die Wege dorthin sind gesetzlich geregelt.

Widerspruch innerhalb eines Monats

Stimmt die Einstufung nicht, legen Sie Widerspruch ein. Die Frist beträgt einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids. Grundlage ist § 84 SGG. Für die Fristwahrung genügt ein kurzer, formloser Zweizeiler.

Die Begründung reichen Sie später nach. Dafür lohnt sich die Akteneinsicht in das Gutachten. Arbeiten Sie die Begründung an den sechs Modulen des NBA ab. Stützen Sie sie mit dem Pflegetagebuch und ärztlichen Attesten.

Die Akteneinsicht zeigt die Grundlagen der Entscheidung. So erkennen Sie, wo der Gutachter abgewichen ist. Nutzen Sie diese Erkenntnisse für die Begründung. Der VdK unterstützt Mitglieder bei der Formulierung.

Sozialverbände wie der VdK schätzen: Rund 50 Prozent der Widersprüche werden ganz oder teilweise korrigiert. Das deckt sich mit der Fehlerquote bei Erstgutachten. Ein Widerspruch lohnt sich nach Erfahrungsberichten in vielen Fällen.

Klage vor dem Sozialgericht Frankfurt am Main

Führt der Widerspruch nicht zum Ziel, bleibt der Klageweg. Zuständig ist das Sozialgericht Frankfurt am Main in der Gutleutstraße 136. Das Verfahren ist für Versicherte gerichtskostenfrei.

Ordnet das Gericht ein unabhängiges Gutachten an, steigt die Erfolgsquote auf etwa 60 Prozent. Bedürftige können beim Amtsgericht Bad Homburg einen Beratungshilfeschein beantragen. Er deckt die Kosten der anwaltlichen Vertretung bis auf eine geringe Eigenbeteiligung. Der Schein wird beim Amtsgericht Bad Homburg ausgestellt.

Wenn die Pflegekasse nicht reicht: Hilfe zur Pflege

Die Pflegeversicherung ist eine Teilleistungsversicherung. Sie deckt die Kosten der Pflege nicht immer vollständig. Reichen Rente und Vermögen nicht aus, kommt die Hilfe zur Pflege nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch in Betracht. In Bad Homburg gilt dabei eine Besonderheit.

Der Status als Sonderstatusstadt ergibt sich aus der Hessischen Gemeindeordnung. Er wird Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern zugewiesen. Diese Städte nehmen kreisähnliche Aufgaben selbst wahr. Das betrifft auch die Sozialleistungen.

Die Sonderstatusstadt: Wer ist zuständig?

Bad Homburg ist eine Sonderstatusstadt mit mehr als 50.000 Einwohnern. Sie nimmt kreisähnliche Aufgaben selbst wahr. Deshalb sind die Zuständigkeiten geteilt:

  • Hilfe zur Pflege: Hochtaunuskreis, Sozialamt. Kontakt über das Landratsamt, Ludwig-Erhard-Anlage 1-5, 61352 Bad Homburg. Telefon 06172 999-037.
  • Grundsicherung im Alter: Stadt Bad Homburg, Soziale Dienste. Anlaufstelle ist das Rathaus, Rathausplatz 1, 61343 Bad Homburg. Telefon 06172 100-5030.
  • Wohngeld: Stadt Bad Homburg. Auch hier ist das Rathaus am Rathausplatz 1 zuständig.

Diese Trennung sollten Sie kennen, denn falsche Anträge kosten Zeit. Der Pflegestützpunkt hilft Ihnen, die richtige Stelle zu finden.

Wann die Hilfe zur Pflege greift

Die Hilfe zur Pflege greift erst, wenn eigene Mittel nicht reichen. Sie ergänzt die Leistungen der Pflegekasse. Den Antrag stellen Sie beim Sozialamt des Kreises. Nötig sind der Pflegekassenbescheid und die Offenlegung der Vermögensverhältnisse.

Das Schonvermögen liegt bei 10.000 € für Alleinstehende. Für Ehepaare sind es 20.000 €. Der Kreis informiert auf seinen Seiten über Hilfe zur Pflege im häuslichen Bereich und über Heimpflege.

Das Angehörigen-Entlastungsgesetz

Viele Senioren sorgen sich, dass ihre Kinder für die Pflegekosten aufkommen müssen. Das Angehörigen-Entlastungsgesetz nimmt diese Sorge. Der Rückgriff auf Kinder erfolgt nur ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 €. Das Einkommen von Schwiegerkindern zählt nicht mit.

Auch bei höherem Einkommen schützt die Rechtsprechung. Der Bundesgerichtshof sichert einen Selbstbehalt von 2.650 € zu, inklusive 1.000 € Warmmiete. Vom Einkommen oberhalb dieses Betrags zahlen Kinder höchstens 30 Prozent für den Elternunterhalt.

Entlastung für pflegende Angehörige

Pflegende Angehörige tragen viel Verantwortung. Der Gesetzgeber und der Hochtaunuskreis unterstützen sie mit eigenen Angeboten.

Pflegezeit und Familienpflegezeit

Wer berufstätig ist und einen Angehörigen pflegt, kann sich freistellen lassen. Das Pflegezeitgesetz erlaubt bis zu sechs Monate. Das Familienpflegezeitgesetz erweitert den Rahmen auf bis zu 24 Monate. Die Freistellung erfolgt ganz oder teilweise und unbezahlt.

Bei akuter Pflegebedürftigkeit gibt es das Pflegeunterstützungsgeld. Es fängt den Lohnausfall für bis zu zehn Tage ab. So bleibt Zeit, die Pflege zu organisieren. Das Pflegeunterstützungsgeld gilt für kurzfristige Notfälle.

Fachstelle Demenz

Die Fachstelle Demenz tragen Landkreis und Stadt gemeinsam. Sie arbeitet trägerübergreifend. Angeboten werden Schulungen und Gesprächskreise für Angehörige. Die Beratung geht über das Standardangebot der Kassen hinaus. Die Durchwahl lautet 06172 999-5473.

Die Schulungen richten sich an pflegende Angehörige. Gesprächskreise bieten Austausch mit anderen Betroffenen. Das entlastet im Alltag.

Kurzzeitpflege als Auszeit

Auch eine Auszeit entlastet die Pflegeperson. Mehrere Einrichtungen in Bad Homburg bieten Kurzzeitpflege an:

  • GDA Rind'sches Bürgerstift, Gymnasiumstraße 1-3, 61348 Bad Homburg
  • Flersheim-Stiftung (EVIM), Paul-Ehrlich-Weg 4, 61348 Bad Homburg, direkt am Kurpark
  • Haus Luise (GFDE), Saarstraße 3, 61350 Bad Homburg, mit vier eingestreuten Kurzzeitpflegeplätzen
  • Tatjana-Gerdes-Haus, Weinbergsweg 21, 61348 Bad Homburg

Die genannten Häuser bieten auch vollstationäre Pflege an. Das GDA Rind'sche Bürgerstift betreut zudem Menschen mit Demenz. Fragen Sie in den Einrichtungen direkt nach freien Plätzen und Konditionen.

Die wichtigsten Fragen

Wo stelle ich den Antrag auf einen Pflegegrad?

Bei der Pflegekasse Ihrer Krankenkasse. In Bad Homburg gibt es Geschäftsstellen der AOK Hessen, BARMER, Techniker Krankenkasse und DAK-Gesundheit. Der Antrag kann formlos per Telefon, E-Mail oder Post beginnen. Leistungen gibt es ab dem Monat der Antragstellung.

Was kostet die Beratung im Pflegestützpunkt?

Nichts. Der Pflegestützpunkt Hochtaunuskreis berät kostenlos und trägerneutral. Er hilft beim Ausfüllen der Formulare und bereitet auf die Begutachtung vor. Das Angebot gilt für gesetzlich Versicherte, Hausbesuche sind möglich.

Wer begutachtet mich zu Hause?

Bei gesetzlich Versicherten kommt der Medizinische Dienst Hessen (MD Hessen). Privatversicherte begutachtet die Medicproof GmbH. Der Termin wird in der Regel angekündigt. Grundlage ist das Neue Begutachtungsassessment mit sechs Modulen.

Was mache ich, wenn der Pflegegrad zu niedrig ist?

Legen Sie innerhalb eines Monats Widerspruch bei der Pflegekasse ein. Nach Schätzungen von Sozialverbänden werden rund 50 Prozent der Widersprüche ganz oder teilweise korrigiert. Hilft das nicht, ist eine Klage beim Sozialgericht Frankfurt am Main möglich. Sie ist gerichtskostenfrei.

Quellen und Methodik

Methodik der Datenerhebung

Dieser Ratgeber beruht auf einer ausführlichen Recherche vom Juli 2026. Wir haben die Quellen vollständig ausgewertet: Seiten der Krankenkassen, des Hochtaunuskreises und der Stadt Bad Homburg sowie Beratungsangebote vor Ort. Telefonnummern und Sprechzeiten stammen aus diesen Quellen. Angaben können sich ändern, bitte verifizieren Sie Details vor Ort.

Zum journalistischen Selbstverständnis

Seniorenkompass Bad Homburg ist ein unabhängiges, werbefreies Informationsprojekt. Wir verkaufen keine Anzeigen, keine Einträge und keine Empfehlungen. Nennungen von Einrichtungen sind keine Bewertungen. Wir nennen Anlaufstellen, damit Sie selbst entscheiden können.

Einschränkungen unserer Methodik

Unsere Recherche kann die Wirklichkeit nicht vollständig abbilden. Sprechzeiten und Erreichbarkeiten ändern sich. Die genannten Erfolgsquoten bei Widersprüchen sind Schätzungen von Sozialverbänden. Sie gelten nicht für den Einzelfall. Fragen Sie im Zweifel direkt bei der genannten Stelle nach.