Wer pflegebedürftig wird, erhält Geld von der Pflegekasse. Die Beträge richten sich nach dem Pflegegrad und steigen regelmäßig. Für 2026 haben wir alle Leistungen aus den Quellen zusammengestellt. Dieser Artikel nennt die exakten Beträge und erklärt, wofür sie gedacht sind.

Die Angaben gelten für Bad Homburg und den Hochtaunuskreis. Ambulante Dienste vor Ort rechnen direkt mit den Kassen ab. Dazu zählen die Diakoniestation, Actiovita und Best Home Care. Auch Zuschüsse für Wohnung, Hilfsmittel und Technik fließen in die Region. Wir zeigen, welche Einrichtungen die Leistungen hier nutzen.

Alle Beträge stammen aus der Recherche vom Juli 2026. Zum 1. Januar 2025 wurden die Leistungen um 4,5 Prozent erhöht. Diese Beträge gelten unverändert für das Jahr 2026. Am Ende finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten. Die Tabelle weiter unten fasst alle Beträge zusammen.

Wer unsicher ist, wo er anfangen soll, nutzt den Pflege-Rechner auf dieser Website. Er zeigt die Ansprüche für den eigenen Fall. Ergänzend berät der Pflegestützpunkt Hochtaunuskreis. Die Kontaktdaten finden Sie im letzten Abschnitt.

Alle Leistungen 2026 auf einen Blick

Die folgende Tabelle zeigt die Leistungen der Pflegekasse für 2026. Monatliche Beträge stehen in Euro, Jahresbudgets sind ausgewiesen. Pflegegrad 1 erhält kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistung. Für Pflegegrad 1 gelten der Entlastungsbetrag und die Pflegehilfsmittel.

Alle Pflegeleistungen 2026 mit Beträgen nach Pflegegrad
Leistung Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Pflegegeld (monatlich)347 €599 €800 €990 €
Pflegesachleistung (monatlich)796 €1.497 €1.859 €2.299 €
Tages- und Nachtpflege (monatlich)721 €1.357 €1.685 €2.085 €
Entlastungsbetrag (monatlich)131 €, in allen Pflegegraden
Kurzzeit- und Verhinderungspflege (im Jahr)bis zu 3.539 €, ab Pflegegrad 2
Wohnumfeldverbesserung (je Maßnahme)bis zu 4.180 €, auch ab Pflegegrad 1
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (monatlich)bis zu 42 €, auch ab Pflegegrad 1
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) (monatlich)bis zu 70 €
Hausnotruf (monatlicher Zuschuss)rund 25,50 €

So lesen Sie die Tabelle

Die Tabelle unterscheidet zwei Gruppen. Pflegegeld, Sachleistung und Tagespflege steigen mit dem Pflegegrad. Andere Leistungen gelten als feste Beträge. Dazu zählen Entlastungsbetrag und Pflegehilfsmittel.

Jahresbudgets lassen sich flexibel über das Jahr einsetzen. Die Beträge stehen pro Person und Monat, wie ausgewiesen. Grundlage ist das Elfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI). Die Pflegekasse gehört zur jeweiligen Krankenkasse.

Die Tabelle zeigt die Höchstbeträge. Die Kasse zahlt sie nach Bewilligung aus. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad. Die Tabelle ersetzt keine individuelle Beratung. Die Leistungen beginnen mit dem Monat der Antragstellung. Eine rückwirkende Zahlung gibt es nicht.

Die Übersicht zeigt: Die Beträge unterscheiden sich stark nach Pflegegrad. Deshalb lohnt eine präzise Einstufung, bevor Sie Leistungen planen. Den Weg zum Pflegegrad beschreibt unser Ratgeber Pflegegrad beantragen in Bad Homburg.

Ihren persönlichen Anspruch berechnen

Unser kostenloser Pflege-Leistungsrechner ermittelt in wenigen Schritten, welche Leistungen in Ihrer Situation zusammenkommen. Sie brauchen dafür nur den Pflegegrad und Ihre Wohnsituation. Die Werte in der Tabelle entsprechen dem Stand 2026.

Pflegegeld und Pflegesachleistung

Die beiden Leistungen bilden das Fundament der häuslichen Pflege. Sie gelten für die Pflege zu Hause. Im Heim gelten andere Regeln. Darauf gehen wir weiter unten ein.

Ab Pflegegrad 2 haben Sie die Wahl. Pflegen Angehörige, Nachbarn oder Freunde zu Hause, gibt es das Pflegegeld. Kommt ein ambulanter Pflegedienst, zahlt die Kasse die Pflegesachleistung. Beide Beträge haben wir für 2026 zusammengestellt.

Zum 1. Januar 2025 hat der Gesetzgeber die Leistungen um 4,5 Prozent erhöht. Diese Beträge gelten unverändert für 2026. Die Erhöhung wurde zum Jahresbeginn 2025 umgesetzt. Sie betrifft die Leistungsbeträge der Pflegeversicherung.

Pflegegeld: die Beträge 2026

Das Pflegegeld wird monatlich auf Ihr Konto überwiesen. Es ist gedacht für die Pflege, die Angehörige oder Freunde übernehmen:

  • Pflegegrad 2: 347 € im Monat
  • Pflegegrad 3: 599 € im Monat
  • Pflegegrad 4: 800 € im Monat
  • Pflegegrad 5: 990 € im Monat

Pflegegeld gibt es, wenn Angehörige oder Freunde pflegen. Ein Pflegedienst ist dafür nicht nötig. Auch wer vor allem Hilfe von der Familie erhält, hat Anspruch. Die Kasse setzt voraus, dass die Pflege tatsächlich erbracht wird.

Pflegesachleistung: die Beträge 2026

Die Pflegesachleistung bezahlt den ambulanten Pflegedienst. Der Dienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Sie müssen nicht in Vorlage treten. In Bad Homburg rechnen unter anderem die Diakoniestation, Actiovita und Best Home Care mit den Kassen ab. Die monatlichen Beträge:

  • Pflegegrad 2: 796 € im Monat
  • Pflegegrad 3: 1.497 € im Monat
  • Pflegegrad 4: 1.859 € im Monat
  • Pflegegrad 5: 2.299 € im Monat

Die Dienste beraten im Rahmen der Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI. Sie unterstützen bei der Erstbeantragung. Das erleichtert den Einstieg in die ambulante Pflege.

Der Dienst kommt nach Hause und übernimmt die Pflege. Eine Überweisung an die private Person erfolgt nicht. Die Dienste sind anerkannte Leistungserbringer der Kassen. Die Pflegeberatung der Dienste ist eine Leistung der Kassen. Sie bleibt für die Versicherten kostenlos.

Die Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI

Sie können Pflegegeld und Sachleistung kombinieren. Ein Beispiel: Sie nutzen 60 Prozent des Sachleistungsbudgets für den Pflegedienst. Dann bleiben 40 Prozent des Budgets übrig.

Diesen Rest zahlen die Kassen anteilig als Pflegegeld aus. Der ungenutzte Teil des Budgets verfällt nicht. So entsteht eine Mischung aus professioneller und familiärer Pflege. Auch andere Aufteilungen sind möglich.

Ein Rechenbeispiel für Pflegegrad 3: Die Sachleistung liegt bei 1.497 € im Monat. Wer 60 Prozent davon nutzt, verbraucht 898,20 €. Es bleiben 40 Prozent des Budgets ungenutzt. Dazu zahlt die Kasse 40 Prozent des Pflegegeldes von 599 €. Das sind 239,60 €.

Die Aufteilung lässt sich bei verändertem Bedarf neu wählen. Die Kasse berechnet die Beträge für jeden Monat.

Pflegegrad 1: kein Pflegegeld, aber Hilfen

Pflegegrad 1 bildet eine eigene Stufe. Er wird bei geringen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit vergeben. Ein Pflegegeld oder eine Sachleistung gibt es nicht. Dafür zahlen die Kassen den Entlastungsbetrag und die Pflegehilfsmittel.

Auch der Zuschuss für den Wohnungsumbau steht ab Pflegegrad 1 zu. Die Details dazu folgen weiter unten. Pflegegrad 1 lohnt sich also auch ohne Geldleistung.

Der Entlastungsbetrag: 131 Euro für alle

Der Entlastungsbetrag steht in allen Pflegegraden zu, auch in Pflegegrad 1. Er beträgt 131 € im Monat.

Wofür der Betrag verwendet wird

Der Betrag ist zweckgebunden. Er dient für Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Genutzt werden können anerkannte Angebote. Die Pflegekasse nennt sie auf Anfrage.

In Bad Homburg vermittelt die Servicestelle „Älter werden" Alltagshelfer. Sie sitzt im Rathaus am Rathausplatz 1. Die Telefonnummer lautet 06172 100-5555. Der Pflegestützpunkt hilft bei der Einordnung der Angebote.

Wer unsicher ist, welche Angebote anerkannt werden, fragt beim Pflegestützpunkt nach. Er hilft bei der Einordnung. Der Betrag ist in allen Pflegegraden gleich hoch. Er beträgt immer 131 € im Monat. Auch für Pflegegrad 1 lohnt sich der Antrag auf den Entlastungsbetrag.

Kurzzeit-, Verhinderungs- und Tagespflege

Ein gemeinsames Jahresbudget von 3.539 Euro

Seit dem 1. Juli 2025 teilen sich Kurzzeit- und Verhinderungspflege ein gemeinsames Jahresbudget. Es beträgt bis zu 3.539 €. Vorher waren zwei getrennte Töpfe vorgesehen. Der Anspruch besteht ab Pflegegrad 2.

Das gemeinsame Budget ist flexibel einsetzbar. Es deckt die Vertretung bei Urlaub der Pflegeperson ab. Auch stationäre Aufenthalte sind möglich, bis zu acht Wochen im Jahr. So bleibt Zeit für Erholung, ohne dass die Versorgung leidet. Die Obergrenze von acht Wochen gilt für stationäre Aufenthalte.

Die Verhinderungspflege greift, wenn die Pflegeperson ausfällt. Typische Anlässe sind Urlaub oder Krankheit. Die Kurzzeitpflege findet in einer Einrichtung statt. Beide Leistungen speisen sich aus dem gemeinsamen Budget.

Teilen Sie das Budget bewusst auf das Jahr auf. Ein Teil kann für die Urlaubsvertretung reserviert bleiben. Ein anderer Teil für stationäre Auszeiten. So bleibt das Budget über das Jahr nutzbar.

Ein Teil des Budgets kann für die Kurzzeitpflege im Heim genutzt werden. Der andere Teil für die Vertretung zu Hause. Die Aufteilung bestimmt die Familie. Das Budget wird bei Bedarf abgerufen.

Tages- und Nachtpflege: 721 bis 2.085 Euro

Wer tagsüber oder nachts nicht allein bleiben kann, nutzt die teilstationäre Pflege. Die Kasse zahlt dafür eigene monatliche Beträge:

  • Pflegegrad 2: 721 € im Monat
  • Pflegegrad 3: 1.357 € im Monat
  • Pflegegrad 4: 1.685 € im Monat
  • Pflegegrad 5: 2.085 € im Monat

Die Tagespflege dient der Entlastung berufstätiger Angehöriger. Ein strukturierter Tagesablauf gibt dem Tag einen Rahmen. Die Tagespflege am Kaiserin-Friedrich-Haus hat einen eigenen Fahrdienst. Die Gäste werden abgeholt und zurückgebracht.

Einrichtungen in Bad Homburg

Mehrere Häuser in Bad Homburg bieten Kurzzeitpflege an:

  • GDA Rind'sches Bürgerstift, Gymnasiumstraße 1-3, 61348 Bad Homburg
  • Flersheim-Stiftung (EVIM), Paul-Ehrlich-Weg 4, 61348 Bad Homburg, direkt am Kurpark
  • Haus Luise (GFDE), Saarstraße 3, 61350 Bad Homburg, mit vier eingestreuten Kurzzeitpflegeplätzen
  • Tatjana-Gerdes-Haus, Weinbergsweg 21, 61348 Bad Homburg

In der Tagespflege gibt es ein Angebot der Caritas. Die Tagespflege Edith Stein liegt am Rathausplatz 3-7. Die Tagespflege am Kaiserin-Friedrich-Haus bietet einen eigenen Fahrdienst. Die Plätze sind begrenzt, planen Sie früh. Fragen Sie direkt in den Einrichtungen nach freien Kapazitäten.

Zuschüsse für Wohnung, Hilfsmittel und Technik

Die Pflegekasse fördert nicht nur die Pflege selbst. Sie beteiligt sich auch an der Gestaltung des Umfelds. Dazu gehören Umbauten, Hilfsmittel und Technik. Die Beträge im Detail:

Wohnumfeldverbesserung: 4.180 Euro je Maßnahme

Die Pflegekasse beteiligt sich am Umbau der Wohnung. Förderfähig sind wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Beispiele sind Treppenlifte und ebenerdige Duschen. Der Zuschuss beträgt bis zu 4.180 € je Maßnahme.

Die Maßnahme muss dem Verbleib zu Hause dienen. Der Zuschuss deckt einen Teil der Kosten. Lassen Sie die Förderung vor dem Umbau bewilligen. Die Pflegekasse prüft die Maßnahme.

Er steht bereits ab Pflegegrad 1 zu. In Senioren-Wohngemeinschaften summieren sich die Beträge auf bis zu 16.720 €. Das entspricht vier Maßnahmen. Die Zuschüsse beantragen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Der Zuschuss gilt je Maßnahme. Mehrere Umbauten nacheinander sind möglich.

Das KfW-Programm 455-B ist ausgelaufen

Früher ergänzte die KfW den Zuschuss der Pflegekasse. Das Programm 455-B „Altersgerecht Umbauen" ist beendet. Die Fördermittel des Bundes sind ausgeschöpft. Neue Anträge werden nicht mehr bewilligt.

Wer mit dem KfW-Zuschuss geplant hat, muss umplanen. Der Zuschuss der Pflegekasse bleibt die zentrale Förderung. Er beträgt bis zu 4.180 € je Maßnahme.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 42 Euro im Monat

Die Kasse zahlt Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Der Betrag liegt bei bis zu 42 € im Monat. Dazu zählen Einweghandschuhe, Desinfektionsmittel und Betteinlagen. Der Anspruch besteht bereits ab Pflegegrad 1.

Hausnotruf: rund 25,50 Euro im Monat

Die Pflegekassen bezuschussen Hausnotrufsysteme. Sie übernehmen die monatlichen Anschlusskosten. Der Zuschuss liegt meist bei rund 25,50 €. Damit sind die Basisdienste der Anbieter im Hochtaunuskreis abgedeckt.

Der Hausnotruf verbindet rund um die Uhr mit einer Zentrale. Im Notfall wird schnell Hilfe organisiert. Anbieter gibt es auch im Hochtaunuskreis.

Digitale Pflegeanwendungen: 70 Euro im Monat

Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) sind geprüfte Apps. Die Kasse zahlt dafür bis zu 70 € im Monat. Grundlage ist das BEEP-Gesetz, das seit Januar 2026 in Kraft ist.

Die Anwendungen müssen geprüft und zugelassen sein. Bis zu 40 € entfallen auf die Anwendung selbst. Bis zu 30 € stehen für Begleitleistungen zur Verfügung. DiPA unterstützen den Alltag digital. Die Kasse übernimmt die Kosten bis zur Höchstgrenze.

Im Pflegeheim: Der Leistungszuschlag nach § 43c

Für den Aufenthalt im Pflegeheim gelten eigene Regeln. Die Kasse übernimmt einen Teil der Kosten. Den Rest zahlen die Bewohner selbst. Der Leistungszuschlag senkt diesen Eigenanteil.

Der Leistungszuschlag nach § 43c senkt den Eigenanteil. Er steigt mit der Dauer des Heimaufenthalts:

  • im ersten Jahr: 15 Prozent
  • im zweiten Jahr: 30 Prozent
  • im dritten Jahr: 50 Prozent
  • ab dem vierten Jahr: 75 Prozent

Der Zuschlag wird mit der Aufenthaltsdauer höher. Er greift ab Beginn des Heimaufenthalts. Die Staffel zeigt die Sätze im Überblick. Der Eigenanteil hängt vom jeweiligen Haus ab. Die Heime in Bad Homburg informieren auf Anfrage über ihre Preise.

Reichen die Mittel nicht, hilft die Hilfe zur Pflege. Das Schonvermögen liegt bei 10.000 € für Alleinstehende. Für Ehepaare sind es 20.000 €. Zuständig ist das Sozialamt des Kreises, Telefon 06172 999-037.

Die Hilfe zur Pflege ergänzt den Leistungszuschlag. Sie deckt Kosten, die die Pflegekasse nicht übernimmt. Den Antrag stellt das Sozialamt des Kreises.

Die Einrichtungen in Bad Homburg

Vollstationäre Pflege bieten in Bad Homburg mehrere Häuser an. Dazu zählen das GDA Rind'sche Bürgerstift, die Flersheim-Stiftung und das Tatjana-Gerdes-Haus. Auch das Haus Luise gehört dazu. Die Konditionen erfragen Sie direkt im Haus.

Was die Pflegekassen im Hochtaunuskreis zahlen

Die gesetzlichen Leistungen gelten überall in Deutschland. Doch vor Ort entscheidet sich, wer sie erbringt. Wir zeigen die Angebote in Bad Homburg und im Kreis.

Ambulante Dienste in Bad Homburg

Die Sachleistungen gehen an zugelassene Pflegedienste. In Bad Homburg sind das unter anderem die Diakoniestation, Actiovita und Best Home Care. Sie übernehmen die Pflege zu Hause und rechnen direkt mit der Kasse ab.

Auch die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI gehört zu ihrem Angebot. Sie hilft bei der Erstbeantragung und bei der Organisation der Pflege.

Auch der Hausnotruf-Zuschuss kommt im Kreis an. Anbieter wie das DRK im Hochtaunuskreis bieten Hausnotruf an. Der Zuschuss von rund 25,50 € deckt deren Basisdienste.

Tages- und Kurzzeitpflege vor Ort

Die Tagespflege Edith Stein und die Tagespflege am Kaiserin-Friedrich-Haus nehmen teilstationäre Leistungen in Anspruch. Heime wie das GDA Rind'sche Bürgerstift bieten Kurzzeitpflege an. Auch dafür fließen Mittel aus dem gemeinsamen Jahresbudget. Auch für die Kurzzeitpflege gilt das gemeinsame Budget. Die Einrichtungen rechnen mit den Kassen ab.

Antrag stellen und Hilfe finden

Alle Leistungen setzen einen Antrag bei der Pflegekasse voraus. Die Leistungen beginnen mit dem Monat der Antragstellung. Eine rückwirkende Auszahlung gibt es nicht. Der Antrag kann formlos beginnen. Ein Anruf oder eine E-Mail genügt. Die Formulare reichen Sie später nach.

Hilfe beim Ausfüllen bietet der Pflegestützpunkt Hochtaunuskreis. Er berät kostenlos und trägerneutral unter 06172 999-5471 und 06172 999-5472. Er sitzt in der Ludwig-Erhard-Anlage 1-5, Haus 3, 5. Obergeschoss. Sprechzeiten sind dienstags von 9 bis 12 Uhr und donnerstags von 14 bis 16:30 Uhr. Das Angebot gilt für gesetzlich Versicherte.

Auch der VdK hilft in der Region bei Anträgen. Der Ortsverband Bad Homburg berät nach Terminvereinbarung. Er sitzt in der Burgholzhäuser Straße 2B. Die Telefonnummer lautet 06172 9210356.

Privatversicherte erreichen die COMPASS Private Pflegeberatung kostenfrei. Die Hotline lautet 0800 1018800. Der Dienst arbeitet bundesweit.

Die Pflegekassen zahlen im Kreis außerdem für Beratung und Schulungen. Die Diakoniestation Bad Homburg bietet Pflegeberatung und Schulungen an. Der Seniorenwegweiser der Stadt bündelt die Angebote. Er listet Hilfen und Anlaufstellen für ältere Menschen.

Kostenlose Hilfe in Bad Homburg

Der Pflegestützpunkt Hochtaunuskreis berät kostenlos unter 06172 999-5471 und 06172 999-5472. Unser kostenloser Pflege-Leistungsrechner zeigt die Ansprüche zusätzlich auf einen Blick.

Die wichtigsten Fragen

Wie viel Pflegegeld zahlt die Pflegekasse 2026?

Pflegegrad 2 erhält 347 € im Monat, Pflegegrad 3 erhält 599 €. Pflegegrad 4 erhält 800 € und Pflegegrad 5 erhält 990 €. Pflegegrad 1 hat keinen Anspruch auf Pflegegeld. Das Pflegegeld wird monatlich ausgezahlt.

Was ist der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag beträgt 131 € im Monat. Er steht in allen Pflegegraden zur Verfügung. Der Betrag ist zweckgebunden, zum Beispiel für Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Genutzt werden können anerkannte Angebote. In Bad Homburg vermittelt die Servicestelle „Älter werden" passende Angebote.

Kann ich Pflegegeld und Sachleistung kombinieren?

Ja. Die Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI erlaubt die Mischung. Wer nur einen Teil der Sachleistung nutzt, erhält den Rest anteilig als Pflegegeld ausgezahlt. Das Prinzip gilt ab Pflegegrad 2.

Gibt es 2026 noch Zuschüsse für den Umbau der Wohnung?

Ja. Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.180 € je Maßnahme, zum Beispiel für Treppenlifte oder ebenerdige Duschen. Das KfW-Programm 455-B ist dagegen ausgelaufen. Der Zuschuss steht auch in Pflegegrad 1 zu.

Quellen und Methodik

Methodik der Datenerhebung

Die Beträge in diesem Artikel stammen aus einer Recherche vom Juli 2026. Wir haben die Leistungstabellen der Pflegeversicherung aus den Quellen übernommen und geprüft. Die Erhöhung um 4,5 Prozent zum Januar 2025 ist gesetzlich geregelt. Aktuelle Beträge bestätigt Ihnen Ihre Pflegekasse.

Zum journalistischen Selbstverständnis

Wir sind unabhängig von Krankenkassen, Pflegediensten und Anbietern. Unsere Artikel sind werbefrei und kostenlos zugänglich. Wir verdienen weder an Empfehlungen noch an Verweisen. Prüfen Sie Leistungen immer direkt bei Ihrer Pflegekasse.

Einschränkungen unserer Methodik

Die Beträge entsprechen dem Stand der Quellen vom Juli 2026. Gesetzliche Änderungen sind jederzeit möglich. Auch die Auslegung durch die Pflegekassen kann variieren. Bei Unsicherheit wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse oder den Pflegestützpunkt.