Wir haben für diesen Ratgeber die Beratungsstrukturen zur Vorsorge in Bad Homburg ausgewertet. Grundlage sind unsere Erhebungen zu Behörden und sozialer Infrastruktur. Dazu kamen die Unterlagen des Hochtaunuskreises und der Stadtverwaltung. Wir haben geprüft, wer bei Vollmachten und Verfügungen weiterhilft. Am Ende wissen Sie, welche Dokumente zu Ihnen passen.
Vier Dokumente prägen die persönliche Vorsorge: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung und Testament. Jedes Papier hat eine eigene Aufgabe. Jedes Papier hat auch klare Grenzen. Wer die Grenzen kennt, wählt das richtige Dokument. Wir erklären beide Seiten.
Die Betreuungsbehörde des Hochtaunuskreises ist die zentrale Anlaufstelle. Sie sitzt im Kreishaus an der Ludwig-Erhard-Anlage. Auch die Stadt Bad Homburg und das Amtsgericht sind eingebunden. Wir nennen die Kontakte und die Zuständigkeiten. So bleibt die Vorsorge überschaubar.
Die vier Dokumente im Überblick
Die vier Dokumente decken unterschiedliche Lebenslagen ab. Die Vollmacht sichert den Alltag ab. Die Verfügungen betreffen Gesundheit und Betreuung. Das Testament ordnet den Nachlass. Zusammen bilden sie ein tragfähiges Netz. Wer früh beginnt, hat Zeit für gründliche Überlegungen.
Die Tabelle fasst die vier Dokumente zusammen. Sie zeigt, was jedes Papier regelt. Sie zeigt auch, was es nicht leistet. Die letzte Spalte nennt die passende Stelle in Bad Homburg.
| Dokument | Was es regelt | Was es nicht regelt | Beratung |
|---|---|---|---|
| Vorsorgevollmacht | Vertretung bei Bank, Behörden, Verträgen und im Gesundheitswesen | Keine eigenen Behandlungswünsche, keine Erbfolge | Betreuungsbehörde Hochtaunuskreis |
| Betreuungsverfügung | Wunschperson und Führung der Betreuung | Ersetzt keine Vollmacht | Betreuungsbehörde Hochtaunuskreis |
| Patientenverfügung | Behandlungswünsche, wenn Sie sich nicht äußern können | Keine Vermögens- oder Vertretungsfragen | Betreuungsbehörde Hochtaunuskreis |
| Testament | Erbfolge | Keine Vertretung im Alltag | Amtsgericht Bad Homburg, Nachlassgericht |
Die Reihenfolge in der Tabelle ist bewusst gewählt. Vollmacht und Verfügung betreffen den Alltag. Das Testament betrifft die Zeit danach. Alle vier Dokumente ergänzen sich gegenseitig. Wer alle vier hat, ist umfassend abgesichert. Die Tabelle ist ein Einstieg. Die Abschnitte darunter erklären jedes Dokument ausführlich.
Die Vorsorgevollmacht
Die Vorsorgevollmacht ist das zentrale Dokument für den Alltag. Sie benennt eine Person Ihres Vertrauens. Diese Person darf dann für Sie handeln. Das betrifft Bankgeschäfte, Behörden und Verträge. Auch medizinische Entscheidungen lassen sich übertragen. Die Vollmacht muss das ausdrücklich regeln.
Die Vollmacht gilt ab der Unterschrift. Genutzt wird sie meist erst später. Sie bleibt gültig, wenn Sie nicht mehr entscheiden können. Was sie nicht regelt: Ihre Behandlungswünsche für den Notfall. Dafür gibt es die Patientenverfügung. Die Erbfolge bestimmt das Testament.
Eine Vollmacht können Sie frei gestalten. Sie kann eine Person für alles benennen. Sie kann auch Aufgaben aufteilen. Zum Beispiel eine Person für Finanzen und eine für Gesundheit. Wichtig ist, dass Sie der Person vertrauen. Besprechen Sie den Umfang gemeinsam mit ihr.
Eine Vollmacht können Sie jederzeit widerrufen. Dazu genügt eine formlose Erklärung. Die Vertrauensperson sollte die Urkunde zurückgeben. So bleibt die Kontrolle bei Ihnen.
Die Betreuungsverfügung
Die Betreuungsverfügung kommt zum Zug, wenn das Gericht handelt. Reicht eine Vollmacht nicht aus, bestellt das Betreuungsgericht einen Betreuer. In der Verfügung legen Sie fest, wer das sein soll. Auch die Art der Betreuung können Sie bestimmen. Das Gericht berücksichtigt Ihre Wünsche.
Eine Betreuungsverfügung ersetzt keine Vorsorgevollmacht. Sie ist die Absicherung für den Fall, dass eine Betreuung nötig wird. Wer beide Dokumente hat, ist gut aufgestellt. Die Betreuungsbehörde berät zu Inhalt und Form.
Sie können in der Verfügung auch Personen benennen, die Sie nicht als Betreuer möchten. Das Gericht nimmt solche Wünsche ernst. Die Verfügung ist formlos möglich. Sie kann jederzeit geändert werden. Ein Gespräch mit der Familie hilft bei der Entscheidung.
Wer eine Betreuung vermeiden will, kombiniert Vollmacht und Verfügung. Das Gericht prüft dann zuerst die Vollmacht. Reicht sie aus, bleibt die Verfügung ungenutzt. Sie wirkt erst, wenn eine Betreuung nötig wird.
Die Patientenverfügung
Die Patientenverfügung richtet sich an Ärztinnen und Ärzte. Sie hält fest, welche Behandlung Sie wünschen. Sie hält auch fest, welche Behandlung Sie ablehnen. Das gilt für Situationen, in denen Sie sich nicht mehr äußern können. Sie muss schriftlich vorliegen und eigenhändig unterschrieben sein.
Die Verfügung betrifft ausschließlich medizinische Maßnahmen. Vermögensfragen regelt sie nicht. Vertretungsfragen regelt sie nicht. Sie ergänzt die Vorsorgevollmacht. Beide Dokumente sollten zusammenpassen.
Eine gute Verfügung ist konkret. Sie nennt einzelne Maßnahmen wie künstliche Ernährung oder Wiederbelebung. Vage Formulierungen führen zu Auslegungsfragen. Ärztinnen und Ärzte müssen die Verfügung beachten. Besprechen Sie den Inhalt mit Ihrem Hausarzt.
Die Verfügung kann jederzeit geändert werden. Solange Sie entscheidungsfähig sind, haben Ihre Worte Vorrang. Ärztinnen und Ärzte fragen bei Unklarheiten nach. Aktualisieren Sie die Verfügung nach schweren Erkrankungen.
Das Testament
Das Testament bestimmt die Erbfolge. Sie legen darin fest, wer Ihr Vermögen erhält. Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Sie richtet sich nach den Verwandtschaftsgraden. Ein handschriftliches Testament braucht Ihre Unterschrift. Auch Ort und Datum gehören dazu.
Das Amtsgericht Bad Homburg ist das zuständige Nachlassgericht. Es beantwortet Fragen rund um das Testament. Auch die amtliche Verwahrung ist dort möglich. Wer unsicher ist, holt sich vor der Errichtung Rat.
Ehepaare können ein gemeinschaftliches Testament verfassen. Darin können sie sich gegenseitig als Erben einsetzen. Auch Auflagen und Vermächtnisse sind möglich. Die Formvorschriften sind streng. Deshalb lohnt eine sorgfältige Erstellung.
Nach dem Erbfall öffnet das Nachlassgericht das Testament. Es benachrichtigt die Erben. Die Hinterlegung beim Gericht verhindert Verluste. Das Amtsgericht Bad Homburg übernimmt diese Aufgabe für die Stadt.
Was ohne Vorsorge passiert: Gerichtliche Betreuung
Ohne Vollmacht entscheidet im Ernstfall das Betreuungsgericht. Für Bad Homburg ist das Amtsgericht zuständig. Es liegt in der Auf der Steinkaut 10 bis 12. Das Gericht bestellt eine Betreuung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch.
Die Betreuung ist auf die nötigen Aufgabenkreise begrenzt. Typische Aufgabenkreise sind Vermögenssorge und Gesundheitssorge. Das Gericht wählt sie passend aus. Eine Betreuung ist keine Entmündigung. Sie ist ein Hilfsangebot mit klaren Grenzen.
Die Betreuungsbehörde des Hochtaunuskreises begleitet das Verfahren. Sie informiert über die rechtlichen Schritte. Sie leitet die Einrichtung einer Betreuung an. Das Gericht prüft zuerst, ob eine Vollmacht vorliegt. Reicht sie aus, ist keine Betreuung nötig. Mit Vollmacht und Verfügung bleibt die Entscheidung bei Ihnen.
Das Gericht prüft jeden Fall einzeln. Es hört die betroffene Person an. Auch Angehörige kommen zu Wort. Die Betreuungsverfügung hilft dem Gericht bei der Auswahl der Person. Der Betreuer braucht für wichtige Entscheidungen die Genehmigung des Gerichts. Den Antrag kann auch die Betreuungsbehörde anstoßen.
Wer eine Vollmacht besitzt, sollte sie den Beteiligten zeigen. Banken und Behörden verlangen eine Kopie. Das Original bleibt bei Ihnen. Manche Stellen prüfen die Vollmacht erst nach Rücksprache. Geduld ist manchmal nötig. Führen Sie die Kopien griffbereit mit.
Deshalb lohnt sich die Vorsorge früh. Auch ein Unfall kann plötzlich entscheidungsunfähig machen. Die vier Dokumente gehören zur Grundausstattung. Viele Menschen warten zu lange damit.
Wer in Bad Homburg berät
Mehrere Stellen helfen bei der Vorsorge weiter. Sie haben unterschiedliche Aufgaben. Wir stellen die wichtigsten vor. Die Wege sind kurz in Bad Homburg. Die Behörden liegen im Stadtgebiet oder im Kreishaus. Die meisten Stellen arbeiten mit Terminvereinbarung.
Die Beratung ist ortsnah. Das spart Wege und Zeit. Die Ansprechpartner kennen die örtlichen Gegebenheiten. Sie verweisen an weitere Fachstellen, wenn nötig.
Betreuungsbehörde des Hochtaunuskreises
Die Betreuungsbehörde ist die Fachstelle für Vorsorge. Sie sitzt im Landratsamt an der Ludwig-Erhard-Anlage 1 bis 5. Die Telefonnummer lautet 06172 999-5880. Die E-Mail-Adresse ist betreuungsbehoerde@hochtaunuskreis.de.
Die Behörde informiert zu Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Auch zur gesetzlichen Betreuung nach dem BGB berät sie. Sie leitet die nötigen Schritte rechtlich an. Sie unterstützt auch Angehörige, die eine Betreuung anregen möchten. Vereinbaren Sie am besten einen Termin.
Servicestelle „Älter werden" der Stadt
Die städtische Servicestelle koordiniert die Seniorenberatung in Bad Homburg. Sie vermittelt an Fachstellen und Dienste weiter. Die Anschrift lautet Rathausplatz 1. Die E-Mail-Adresse ist senioren@bad-homburg.de.
Persönliche Gespräche finden nach Terminvereinbarung statt. Die Servicestelle kennt die Angebote in der ganzen Stadt. Sie hilft bei der Suche nach dem richtigen Ansprechpartner. Sie gibt den Seniorenwegweiser heraus. Dazu erscheint alle zwei Monate der Veranstaltungskalender Sinfo.
Pflegestützpunkt Hochtaunuskreis
Wenn Vorsorge und Pflege zusammentreffen, hilft der Pflegestützpunkt. Er berät gesetzlich Versicherte neutral. Die Beratungsstelle sitzt im Landratsamt, Haus 3. Sie liegt im fünften Stock des Gebäudes. Die Nummern lauten 06172 999-5471 und 06172 999-5472. Der Pflegestützpunkt hilft auch beim Ausfüllen von Formularen.
Der Pflegestützpunkt ist gesetzlich verankert. Krankenkassen und der Kreis tragen ihn gemeinsam. Die Beratung ist neutral. Sie richtet sich an Pflegebedürftige und Angehörige.
Amtsgericht Bad Homburg
Das Amtsgericht hat zwei Aufgaben für die Vorsorge. Als Betreuungsgericht richtet es Betreuungen ein. Als Nachlassgericht betreut es Testamente. Es liegt in der Auf der Steinkaut 10 bis 12. Die Telefonnummer lautet 06172 405-0.
Private Rechtsberatung
Auch Anwältinnen und Anwälte erstellen Vorsorge-Dokumente. In Bad Homburg ist die Kanzlei Dr. Blechschmidt und Partner aktiv. Sie ist auf Senioren- und Pflegerecht spezialisiert. Vorsorgevollmachten zählen zu ihren Schwerpunkten. Termine gibt es nach Vereinbarung.
Die Kosten einer Kanzlei klären Sie vorab im Gespräch. Sie unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter. Wer wenig Geld hat, kann beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen. Er deckt einen Teil der Anwaltskosten. Für eine erste Orientierung reichen die öffentlichen Stellen.
Was Sie zum Beratungstermin mitbringen
Nehmen Sie vorhandene Dokumente mit. Dazu gehören alte Vollmachten und Verfügungen. Notieren Sie Ihre Fragen vorher. Auch die Kontaktdaten der Familie sind hilfreich. So nutzen Sie die Zeit im Gespräch gut.
Angehörige entlasten: Zeit und Finanzen
Vorsorge betrifft auch die Menschen, die später helfen. Das Pflegezeitgesetz erlaubt eine Freistellung von bis zu sechs Monaten. Das Familienpflegezeitgesetz erweitert sie auf bis zu 24 Monate. Beide Freistellungen sind unbezahlt. Bei akuter Pflegebedürftigkeit gibt es Pflegeunterstützungsgeld. Es überbrückt bis zu zehn Tage.
Auch finanziell sind Angehörige entlastet. Das Angehörigen-Entlastungsgesetz setzt hohe Hürden. Kinder zahlen nur, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen über 100.000 Euro liegt. Schwiegerkinder werden nicht herangezogen.
Das Pflegeunterstützungsgeld gleicht den Lohnausfall für kurze Zeit aus. Es gilt bei einem plötzlichen Pflegefall. Der Arbeitgeber muss informiert werden. Auch die Verhinderungspflege hilft Angehörigen. Sie springt ein, wenn die Pflegeperson ausfällt. Das gemeinsame Jahresbudget für Kurzzeit- und Verhinderungspflege umfasst bis zu 3.539 Euro. Es gilt ab Pflegegrad 2. Es lässt sich für Urlaubsvertretungen nutzen.
Die Kombination beider Gesetze erlaubt flexible Lösungen. Manche Angehörige teilen sich die Freistellung. Andere nutzen die Pflegezeit in Etappen. Die Beratungsstellen rechnen die Möglichkeiten vor.
Bei Demenz hilft die Fachstelle Demenz des Hochtaunuskreises. Sie berät Betroffene und Angehörige. Sie bietet Schulungen und Gesprächskreise an. Die Nummer lautet 06172 999-5473. Die Stelle gehört zum Landratsamt an der Ludwig-Erhard-Anlage. Auch der Pflegestützpunkt berät Angehörige zu Entlastungsangeboten.
Kurzzeitpflege als Auszeit
Wenn die Pflegeperson eine Pause braucht, hilft die Kurzzeitpflege. In Bad Homburg bieten mehrere Einrichtungen Plätze an. Das GDA Rind'sche Bürgerstift in der Gymnasiumstraße ist eine davon. Auch die Flersheim-Stiftung am Paul-Ehrlich-Weg hat Plätze. Das Haus Luise in der Saarstraße bietet Kurzzeitpflege an. Das Tatjana-Gerdes-Haus am Weinbergsweg ergänzt das Angebot. Die Tagespflege Edith Stein liegt am Rathausplatz.
Die Tagespflege am Kaiserin-Friedrich-Haus liegt im Umkreis von Kronberg. Sie bietet einen eigenen Fahrdienst. So bleibt die häusliche Pflege in der Regel erhalten. Die Plätze sind begrenzt. Planen Sie die Auszeit früh.
Aufbewahrung: Wo die Dokumente liegen
Vorsorge-Papiere nützen nur, wenn sie auffindbar sind. Bewahren Sie die Originale sicher auf. Kopien geben Sie den Menschen, denen Sie vertrauen. Notieren Sie, wo die Originale liegen. Diese Notiz gehört zu den Vorsorge-Unterlagen.
Sprechen Sie mit der bevollmächtigten Person über Ihre Wünsche. Ihr Hausarzt sollte die Patientenverfügung kennen. Er kann sie in der Akte vermerken. So ist die Verfügung im Notfall sofort greifbar.
Ein Notfallpass kann im Ernstfall vieles erleichtern. Er nennt die wichtigsten Kontakte. Er verweist auf den Ort der Dokumente. Unsere Vorsorge-Checkliste erstellt einen solchen Pass. Er passt in jede Geldbörse. Auch die Polizei und der Rettungsdienst nutzen solche Pässe.
Bewahren Sie die Originale nicht nur digital auf. Ein Ausdruck gehört in den Vorsorge-Ordner. Auch die Vertrauensperson erhält eine Kopie. So ist die Vorsorge doppelt gesichert.
Auch das Testament braucht einen sicheren Ort. Das Amtsgericht Bad Homburg verwahrt Testamente amtlich. Informieren Sie Ihre Familie über alle Dokumente. Nur wer Bescheid weiß, kann im Ernstfall handeln.
Die Vorsorge regelmäßig prüfen
Lebensumstände ändern sich im Alter. Eine neue Partnerschaft kann die Vollmacht verändern. Ein Umzug oder eine Erkrankung können Anpassungen nötig machen. Prüfen Sie Ihre Dokumente alle zwei bis drei Jahre.
Achten Sie dabei auf die Vollständigkeit. Aktualisieren Sie Anschriften und Kontaktdaten. Prüfen Sie, ob die Vertrauensperson noch passt. Ein kurzes Gespräch mit der Beratungsstelle gibt Sicherheit.
Sprechen Sie auch mit Ihrer Bank. Prüfen Sie, ob die Vollmacht dort anerkannt wird. Gleiches gilt für Versicherungen. So bleiben alle Stellen auf demselben Stand.
Auch nach einem Umzug lohnt der Check. Die neue Hausarztpraxis braucht die Patientenverfügung. Die neue Bankfiliale braucht die Vollmacht. Aktualisieren Sie die Kontaktdaten in allen Kopien.
Wichtige Begriffe kurz erklärt
Im Umgang mit Vorsorge fallen viele Fachbegriffe. Die wichtigsten erklären wir hier.
- Aufgabenkreis: Bereich, für den ein Betreuer zuständig ist.
- Betreuungsgericht: Abteilung des Amtsgerichts für Betreuungssachen.
- Nachlassgericht: Abteilung des Amtsgerichts für Erbfälle.
- Nachlass: alles, was eine Person hinterlässt.
- Erbfolge: gesetzliche Reihenfolge der Erben.
- Verwahrung: amtliche Aufbewahrung des Testaments.
Häufige Irrtümer zur Vorsorge
Rund um die Vorsorge kursieren viele Halbwahrheiten. Wir räumen mit den häufigsten auf.
- „Der Ehepartner darf automatisch für mich entscheiden." Das stimmt nur mit Vollmacht.
- „Ohne Testament erbt der Staat." Nur wenn keine Verwandten existieren.
- „Eine Betreuung bedeutet Entmündigung." Das Gegenteil ist der Fall.
- „Die Patientenverfügung gilt für alle Lebenslagen." Sie betrifft nur medizinische Maßnahmen.
- „Vorsorge ist erst ab 70 nötig." Ein Unfall kann jederzeit passieren.
- „Ein mündliches Testament genügt." Es braucht die schriftliche Form.
Wer diese Punkte kennt, vermeidet böse Überraschungen. Die Beratungsstellen helfen bei offenen Fragen.
Vorsorge in der Familie besprechen
Viele Familien sprechen erst im Notfall über Vorsorge. Das führt zu Unsicherheit. Ein offenes Gespräch schafft Klarheit. Laden Sie die Familie zu einem Termin ein. Erklären Sie, welche Dokumente Sie haben.
Nennen Sie die Vertrauensperson. Erklären Sie, warum Sie sie gewählt haben. So vermeiden Sie Streit im Ernstfall. Auch die Kinder sollten Ihre Wünsche kennen. Solche Gespräche sparen später viel Ärger.
Die Vorsorge-Checkliste als Leitfaden
Unsere Website bietet ein Werkzeug für die Praxis: die Vorsorge-Checkliste. Sie führt Schritt für Schritt durch alle Dokumente. Sie zeigt, welche Papiere noch fehlen. Am Ende entsteht ein Notfallpass zum Mitnehmen. Er nennt die wichtigsten Kontakte und passt in die Jackentasche.
Die Checkliste ergänzt die Beratung vor Ort. Sie ersetzt sie nicht. Nutzen Sie beide Wege.
Der Weg zum Dokument: Vier Schritte
Ein guter Zeitpunkt für die Vorsorge ist jetzt. Vier Schritte führen zum Ziel.
- Überlegen Sie, wer Ihre Wünsche kennt und vertreten kann.
- Besprechen Sie die Aufgaben mit dieser Person.
- Lassen Sie die Dokumente erstellen und unterschreiben Sie sie.
- Verteilen Sie Kopien und nennen Sie den Aufbewahrungsort.
Die Reihenfolge kann sich nach Ihren Bedürfnissen richten. Die Betreuungsbehörde hilft bei Fragen. Die Vorsorge-Checkliste begleitet jeden Schritt. Sie zeigt, welche Dokumente noch fehlen. Die Dokumente sind keine einmalige Sache. Sie wachsen mit Ihrem Leben mit.
Mit der Checkliste Schritt für Schritt
Die Vorsorge-Checkliste führt Sie durch alle Dokumente. Sie erstellt am Ende einen Notfallpass für Bad Homburg.
Die wichtigsten Fragen
Was regelt eine Vorsorgevollmacht?
Sie benennt eine Vertrauensperson, die für Sie handelt. Das gilt für Bankgeschäfte, Behörden und Verträge. Auch Gesundheitsfragen können eingeschlossen sein. Behandlungswünsche für den Notfall regelt sie nicht. Dafür ist die Patientenverfügung da. Gesundheitsfragen sind nur abgedeckt, wenn die Vollmacht sie nennt.
Was passiert, wenn ich keine Vorsorgevollmacht habe?
Dann bestellt das Betreuungsgericht einen Betreuer. Für Bad Homburg ist das Amtsgericht zuständig. Die Betreuung ist auf die notwendigen Aufgabenkreise begrenzt. Mit Vollmacht und Verfügung bleibt die Entscheidung bei Ihnen.
Wo berät die Betreuungsbehörde in Bad Homburg?
Sie sitzt im Landratsamt an der Ludwig-Erhard-Anlage 1 bis 5. Die Telefonnummer lautet 06172 999-5880. Sie informiert zu Vollmachten, Verfügungen und gesetzlicher Betreuung. Vereinbaren Sie vorher einen Termin.
Was unterscheidet Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht?
Die Patientenverfügung hält Behandlungswünsche fest. Sie gilt, wenn Sie sich nicht mehr äußern können. Die Vorsorgevollmacht überträgt einer Person die Vertretung. Beide Dokumente ergänzen sich.
Wie oft sollte ich meine Vorsorge-Dokumente prüfen?
Fachleute empfehlen eine Prüfung alle zwei bis drei Jahre. Lebensumstände ändern sich. Auch Anschriften und Kontaktdaten sollten aktuell sein.
Quellen und Methodik
Methodik der Datenerhebung
Wir haben die Erhebung zu Behörden und sozialer Infrastruktur in Bad Homburg ausgewertet. Dazu kamen der Leitfaden zum Pflegegrad und die Unterlagen der Stadtinfo. Behördenadressen und Telefonnummern stammen aus diesen Quellen. Die Angaben entsprechen dem Stand der Recherche. Bitte verifizieren Sie Details vor Ort.
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