Ambulante Pflegedienste in Bad Homburg: Häusliche Versorgung, Sachleistungen & Beihilfe 2026
Die vertraute Wohnung am Schlosspark, das Häuschen am Kirdorfer Hang oder der Altersruhesitz in Dornholzhausen: Vier von fünf Pflegebedürftigen in Bad Homburg vor der Höhe werden zu Hause versorgt. Wenn Angehörige die Betreuung nicht mehr alleine stemmen können, sichert ein ambulanter Pflegedienst die Selbstständigkeit im eigenen Heim. Wie Sie die Pflegesachleistungen 2026 ausschöpfen, warum die Behandlungspflege auf Rezept Ihr Pflegegeld schützt und was die Besonderheiten für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte im Hochtaunus sind, fasst dieser Leitfaden zusammen.
Das Wichtigste für Bad Homburger Familien auf einen Blick
- Sachleistungen 2026 (§ 36 SGB XI): Die Pflegekasse stellt monatliche Sachleistungsbudgets direkt für Pflegedienste bereit (Pflegegrad 2: 796 Euro, Pflegegrad 3: 1.494 Euro, Pflegegrad 4: 1.859 Euro, Pflegegrad 5: 2.299 Euro).
- Behandlungspflege spart Pflegebudget: Medizinische Maßnahmen wie Wundversorgung, Insulingabe oder das Anziehen von Kompressionsstrümpfen verordnet der Hausarzt. Diese Leistungen zahlt die Krankenkasse nach § 37 SGB V zu 100 Prozent, ohne das Pflegegeld oder das Sachleistungsbudget zu belasten.
- Kombinationsleistung nutzen: Braucht der Pflegedienst nur einen Teil des Sachleistungsbudgets, wird das verbleibende Pflegegeld anteilig auf das eigene Bankkonto ausgezahlt.
- Beihilfe und PKV im Taunus: Viele Ruheständler in Bad Homburg sind privat versichert oder beihilfeberechtigt. Hier gilt das Erstattungsprinzip: Der Dienst stellt eine Rechnung, die bei der Beihilfestelle und der privaten Krankenversicherung eingereicht wird.
- Investitionskostenpauschale prüfen: Pflegedienste in Hessen dürfen einen gesetzlich vereinbarten Zuschlag für Betriebskosten verlangen (meist 4 bis 7,5 Prozent). Dieser Posten lässt sich über den Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI, 131 Euro im Monat) refinanzieren.
1. Häusliche Pflege in Bad Homburg: Die Lage in den sechs Stadtteilen
Bad Homburg vor der Höhe zeichnet sich durch gewachsene Ortsteile mit sehr unterschiedlichen Wohnstrukturen aus. Wer einen ambulanten Pflegedienst sucht, stellt schnell fest, dass Geografie und Parkplatzsituation den Pflegealltag prägen:
- Kernstadt und Altstadt: Dichte Bebauung, historische Kopfsteinpflastergassen rund um das Schloss und angespannte Parksituationen. Viele Pflegedienste planen ihre Touren hier mit kleineren Fahrzeugen oder zu Fuß, um Verzögerungen im Berufsverkehr zu vermeiden.
- Kirdorf: Die Hanglage am Taunuskamm und verwinkelte Straßen im alten Ortskern stellen Pflegekräfte vor fahrtechnische Herausforderungen, besonders bei Glätte im Winter. Hier sind Pflegedienste mit ortskundigem Personal im Vorteil.
- Gonzenheim: Gute Erreichbarkeit über den Zubringer und die U-Bahn-Linie U2. Durch die Nähe zum Roten Kreuz an der Kaiser-Friedrich-Promenade und mehrere Pflegestützpunkte ist dieser Stadtteil engmaschig angebunden.
- Dornholzhausen: Weitläufige Grundstücke und gehobene Wohnanlagen am Waldrand erfordern längere Anfahrtswege auf der Pflegetour. Pünktliche Zeitfenster verlangen eine vorausschauende Tourenplanung.
- Ober-Eschbach und Ober-Erlenbach: Die beiden östlichen Stadtteile liegen weiter vom Stadtzentrum entfernt. Nicht jeder zentrumsnahe Dienst fährt Ober-Erlenbach gerne an. Angehörige sollten deshalb im Erstgespräch verbindlich klären, ob der Stadtteil fest in der täglichen Früh- und Spättour liegt.
2. Die zwei Kassen: Grundpflege (SGB XI) gegen Behandlungspflege (SGB V)
Ein häufiger Fehler bei der Beauftragung eines Dienstes liegt in der Vermischung zweier getrennter Sozialgesetzbücher. Für die Abrechnung ist die Unterscheidung zwischen Grundpflege und medizinischer Behandlungspflege elementar:
| Leistungsbereich | Typische Tätigkeiten | Zuständiger Kostenträger | Auswirkung auf das Pflegegeld |
|---|---|---|---|
| Körperbezogene Pflege (Grundpflege) | Hilfe beim Waschen, Duschen, Aufstehen, Ankleiden, Toilettengang und mundgerechter Zubereitung von Mahlzeiten. | Pflegekasse (SGB XI) über Pflegesachleistungen | Mindert das bar ausgezahlte Pflegegeld im Rahmen der Kombinationsleistung. |
| Medizinische Behandlungspflege | Wundverbände wechseln, Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen, Medikamente richten und verabreichen, Blutzuckermessung, Insulininjektionen. | Krankenkasse (SGB V) auf Rezept des Hausarztes | Keine Auswirkung: Wird zu 100 Prozent von der Krankenkasse bezahlt. Das Pflegegeld bleibt voll erhalten. |
| Pflegerische Betreuungsmaßnahmen | Begleitung bei Spaziergängen im Kurpark, Gedächtnistraining, Gespräche zur Tagesstrukturierung. | Pflegekasse (SGB XI) über Sachleistung oder Entlastungsbetrag | Rechnung wird über § 36 oder § 45b SGB XI abgerechnet. |
| Hilfen bei der Haushaltsführung | Reinigung der Wohnräume, Einkaufen im Stadtteil, Wäschepflege, Botengänge zur Apotheke. | Pflegekasse (SGB XI) | Kann über den Entlastungsbetrag (131 Euro) oder die Sachleistung finanziert werden. |
Der praktische Spartipp für Angehörige: Wenn Ihr Vater oder Ihre Mutter täglich Insulinspritzen oder Kompressionsstrümpfe benötigt, bitten Sie die Hausarztpraxis um eine „Verordnung häuslicher Krankenpflege“ (Muster 12). Sobald die Krankenkasse diesen Antrag bewilligt, rechnet der Pflegedienst diesen Einsatz direkt mit der Krankenversicherung ab. Ihr monatliches Pflegegeld bleibt davon unberührt.
3. Pflegesachleistungen 2026 und das Kombinationsmodell
Wer einen anerkannten Pflegegrad besitzt und zu Hause betreut wird, hat Anspruch auf monatliche Pflegesachleistungen nach Paragraph 36 SGB XI. Dieses Budget zahlt die Pflegekasse nicht bar an den Versicherten aus, sondern vergütet damit die Einsätze des Pflegedienstes:
- Pflegegrad 1: Kein Anspruch auf Pflegesachleistungen. Zur Verfügung steht der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich für Alltagsbegleitung oder Haushaltsreinigung.
- Pflegegrad 2: bis zu 796 Euro monatlich für Pflegediensteinsätze.
- Pflegegrad 3: bis zu 1.494 Euro monatlich.
- Pflegegrad 4: bis zu 1.859 Euro monatlich.
- Pflegegrad 5: bis zu 2.299 Euro monatlich.
So funktioniert die Kombinationsleistung (§ 38 SGB XI)
Wenn Angehörige die morgendliche Grundpflege selbst übernehmen und der Pflegedienst lediglich an drei Tagen pro Woche beim Baden hilft, schöpft die Familie das Sachleistungsbudget selten vollständig aus. Hier greift die Kombinationsleistung:
Praxisbeispiel mit Pflegegrad 3 (Jahr 2026):
- Maximales Sachleistungsbudget: 1.494 Euro im Monat
- Volles monatliches Pflegegeld bei alleiniger Privatpflege: 599 Euro
- Der Pflegedienst rechnet für seine Einsätze 747 Euro ab. Das entspricht genau 50 Prozent des Sachleistungsanspruchs.
- Die Pflegekasse zahlt die verbleibenden 50 Prozent des Pflegegeldes bar an die pflegebedürftige Person aus: 50 % von 599 Euro = 299,50 Euro monatlich.
Die Abrechnung erfolgt automatisch am Monatsende zwischen Pflegedienst und Pflegekasse. Sie müssen keinen gesonderten monatlichen Antrag einreichen.
4. Besonderheit im Hochtaunus: Private Pflegeversicherung und Beihilfe
Bad Homburg verzeichnet eine bundesweit herausragende Quote an privat versicherten Senioren, Beamten im Ruhestand und deren Versorgungsempfängern. Wenn Beihilfeansprüche und private Pflegepflichtversicherungen aufeinandertreffen, greifen völlig andere Abrechnungsmechanismen als in der gesetzlichen Kasse:
Das Kostenerstattungsprinzip: Im Gegensatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung rechnen ambulante Pflegedienste bei Privatpatienten in der Regel nicht direkt mit der Versicherung ab. Der Dienst stellt dem Pflegebedürftigen eine detaillierte Monatsrechnung aus. Der Betrag muss zunächst vom Pflegebedürftigen beglichen und anschließend zur Erstattung eingereicht werden.
Die Beihilfeaufteilung in Hessen: Beamte im Ruhestand erhalten in Hessen meist 70 Prozent Beihilfe für anerkannte Pflegekosten über die Hessische Bezügestelle (Regierungspräsidium Kassel). Die restlichen 30 Prozent übernimmt die private Pflegeversicherung (etwa Debeka, DKV oder Signal Iduna). Bei Ehegatten ohne eigenes hohes Einkommen gelten ähnliche Beihilfesätze.
Gebührensätze beachten: Private Versicherer und Beihilfestellen erstatten ambulante Pflege nur bis zu den gesetzlichen Höchstgrenzen der Sachleistung (§ 36 SGB XI) und verlangen oft eine Abrechnung nach den hessischen Leistungskomplexen oder Zeitvergütungen. Vereinbart der Pflegedienst im Vertrag höhere Stundensätze, bleibt die Differenz als Eigenanteil an der Familie hängen. Eine neutrale Orientierung für Privatversicherte bietet die COMPASS Private Pflegeberatung unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 101 88 00.
5. Investitionskostenpauschale in Hessen: Schutz vor privaten Zuzahlungen
Viele Angehörige wundern sich bei der ersten Monatsrechnung über einen gesonderten Rechnungsposten: die betriebsnotwendigen Investitionskosten. Hierbei handelt es sich um eine Besonderheit des Bundeslandes Hessen.
Das Land Hessen beteiligt sich im Gegensatz zu anderen Bundesländern nicht an den Gebäude- und Fuhrparkkosten ambulanter Pflegedienste. Gesetzlich zugelassene Pflegedienste dürfen diese Ausgaben (Mieten für Büroräume, Leasingraten der Tourenfahrzeuge, IT-Ausstattung) als prozentualen Aufschlag auf die erbrachten Pflegeleistungen aufschlagen. In Bad Homburg liegt dieser Zuschlag je nach Träger typischerweise zwischen 4 und 7,5 Prozent der Pflegevergütung.
Die Pflegekasse übernimmt diese Investitionskosten nicht über das reguläre Sachleistungsbudget. Sie werden dem Patienten privat in Rechnung gestellt. Angehörige können diesen Eigenanteil jedoch über den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro nach Paragraph 45b SGB XI bei der Pflegekasse zur Erstattung einreichen. Sammeln Sie hierfür die monatlichen Rechnungsbelege des Pflegedienstes und senden Sie diese gesammelt an Ihre Pflegekasse.
6. Zugelassene Pflegedienste in Bad Homburg
Im Stadtgebiet Bad Homburg und der direkten Taunusregion stehen sowohl freigemeinnützige Wohlfahrtsverbände als auch private Pflegedienste zur Verfügung. Alle hier aufgeführten Anbieter verfügen über einen Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI und dürfen mit allen Kassen abrechnen:
| Träger / Dienst | Standort & Adresse | Telefon | Schwerpunkte |
|---|---|---|---|
| DRK Kreisverband Hochtaunus e.V. | Kaiser-Friedrich-Promenade 5, 61348 Bad Homburg | 06172 1295-0 | Grund- und Behandlungspflege in allen Stadtteilen, Hausnotrufzentrale, Menübringdienst, enge Verzahnung mit dem Rettungsdienst. |
| Caritas Pflege und Betreuung Taunus | Dorotheenstraße 9-11, 61348 Bad Homburg | 06172 59766-0 | Ambulante Alten- und Krankenpflege, Demenzbetreuung, Hauswirtschaftshilfen und psychosoziale Begleitung für pflegende Angehörige. |
| Regionale Diakonie Main- und Hochtaunus | Schwedenpfad 1, 61348 Bad Homburg | 06172 3088-0 | Diakoniestation für Bad Homburg und Friedrichsdorf. Fachgerechte Wundversorgung, Palliativbegleitung und Essen auf Rädern. |
| Avevita Pflegedienst Bad Homburg | Louisstraße 105, 61348 Bad Homburg | 06172 9444-0 | Privater Pflegedienst für die Kernstadt, Oberursel und Friedrichsdorf. Bezugspflege mit festen Bezugspersonen und flexiblen Besuchszeiten. |
| Best Home Care | Obergasse 20, 61348 Bad Homburg | 06172 6825-0 | Spezialisiert auf Altstadt, Kirdorf und Kernstadt. Ambulante Grundpflege, hauswirtschaftliche Versorgung und Begleitung im Alltag. |
| Emmas Pflegeengel | Frankfurter Landstraße 77, 61352 Bad Homburg (Gonzenheim) | 06172 4955-0 | Ambulanter Pflegedienst mit 24-Stunden-Rufbereitschaft. Tägliche Touren in Gonzenheim, Ober-Eschbach und Dornholzhausen. |
| Therapon24 Seniorenbetreuung | Haingasse 16, 61348 Bad Homburg | 06172 9452-0 | Umfassende ambulante Pflege, stundenweise Betreuungsdienste, Urlaubsvertretung und Vermittlung von Betreuungskonzepten. |
| Home Instead Hochtaunus | Louisenstraße 120, 61348 Bad Homburg | 06172 85533-0 | Schwerpunkt auf stundenweiser Alltagsbegleitung, Entlastung im Haushalt und Demenzbetreuung über den Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI). |
7. Der Pflegevertrag: Rechte und Kündigungsfristen
Vor Beginn der Pflegeeinsätze schließt der Pflegedienst mit Ihnen einen schriftlichen Pflegevertrag nach Paragraph 120 SGB XI ab. Dieser Vertrag bildet die juristische Grundlage der Zusammenarbeit. Prüfen Sie folgende Punkte genau, bevor Sie unterschreiben:
- Kostenvoranschlag ist Pflicht: Der Pflegedienst muss Ihnen vor Vertragsabschluss eine nachvollziehbare Aufstellung aller geplanten Leistungen übergeben. Darin muss genau aufgeschlüsselt sein, welche Beträge die Pflegekasse übernimmt und welche Eigenanteile (einschließlich Investitionskosten) auf Sie zukommen.
- Vergütungsmodell: In Hessen können Pflegedienste nach standardisierten Leistungskomplexen (beispielsweise Modul Ganzwaschung oder Modul Mahlzeitenzubereitung) oder nach Zeitaufwand abrechnen. Lassen Sie sich erläutern, welches Modell für Ihren Pflegebedarf günstiger ist.
- Keine Kündigungsfrist für Kunden: Als Pflegekunde haben Sie das gesetzliche Recht, den Pflegevertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen fristlos zu kündigen. Klauseln im Kleingedruckten, die eine mehrwöchige Kündigungsfrist für den Pflegebedürftigen vorsehen, sind nach Paragraph 120 Absatz 2 SGB XI unwirksam.
- Kündigungsfrist für den Dienst: Der Pflegedienst hingegen darf den Vertrag nur mit einer angemessenen Frist (in der Regel mindestens zwei bis vier Wochen) kündigen, damit Sie ausreichend Zeit haben, eine lückenlose Anschlussversorgung zu organisieren.
8. Der gesetzliche Beratungseinsatz nach Paragraph 37 Absatz 3 SGB XI
Wenn Angehörige oder Nachbarn die Pflege zu Hause eigenständig durchführen und die Familie ausschließlich das monatliche Pflegegeld bezieht, schreibt der Gesetzgeber regelmäßige Beratungsbesuche durch einen zugelassenen Pflegedienst vor:
- Pflegegrad 2 und Pflegegrad 3: Der Beratungseinsatz muss einmal in jedem Kalenderhalbjahr nachgewiesen werden.
- Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5: Der Besuch ist vierteljährlich (einmal pro Quartal) verpflichtend.
- Pflegegrad 1: Freiwillig einmal im Halbjahr abrufbar, jedoch keine gesetzliche Pflicht.
Die Kosten für diesen Beratungsbesuch trägt die Pflegekasse vollständig. Die Pflegefachkraft kommt zu Ihnen nach Hause, begutachtet die Pflegesituation, gibt praktische Ratschläge zu Hebe- und Lagerungstechniken, empfiehlt Pflegehilfsmittel und bestätigt den Besuch auf einem Formular direkt für die Kasse. Versäumen Sie diesen Termin nicht: Die Pflegekasse mahnt Termine zwar an, kürzt bei wiederholtem Ausbleiben jedoch das Pflegegeld um 50 Prozent oder stoppt die Zahlung ganz.
9. Trägerneutrale Anlaufstellen im Hochtaunuskreis
Bevor Sie sich für einen konkreten Pflegedienst entscheiden, lohnt sich ein Beratungsgespräch bei einer trägerneutralen öffentlichen Stelle. In Bad Homburg stehen Ihnen folgende kostenfreie Partner zur Seite:
Kostenfreie Beratung vor Ort
- Pflegestützpunkt Hochtaunuskreis:
Landratsamt, Ludwig-Erhard-Anlage 1-5, Haus 1, 61352 Bad Homburg
Telefon: 06172 999-5680 und 06172 999-5681
E-Mail: pflegestuetzpunkt@hochtaunuskreis.de
Trägerneutrale Beratung für alle gesetzlich Versicherten, Prüfung von Pflegeeinstufungen, Information zu Entlastungsangeboten und Heimplätzen. - Servicestelle Älter werden der Stadt Bad Homburg:
Rathaus, Rathausplatz 1, 61348 Bad Homburg
Telefon: 06172 100-5020
Kommunale Lotsenstelle für Senioren. Hilft bei Anträgen, vermittelt Nachbarschaftshilfen und berät zu seniorengerechtem Wohnen im Stadtgebiet. - COMPASS Private Pflegeberatung:
Gebührenfreie Servicerufnummer: 0800 101 88 00
Spezifische, unabhängige Beratung für alle privat Pflegeversicherten und Beihilfeberechtigten im Hochtaunuskreis.
10. Schritt-für-Schritt-Ablauf für Angehörige
- Bedarfsanalyse erstellen: Notieren Sie über eine Woche genau, zu welchen Tageszeiten Hilfe nötig ist. Geht es um die Morgenwäsche, um die zuverlässige Medikamenteneinnahme zur Mittagszeit oder um die Zubereitung des Abendbrots?
- Hausarzt einbinden: Klären Sie, welche Aufgaben unter die medizinische Behandlungspflege fallen (Spritzen, Wundpflege, Kompressionsstrümpfe). Bitten Sie den Arzt um die Verordnung häuslicher Krankenpflege nach SGB V.
- Mehrere Pflegedienste anfragen: Kontaktieren Sie mindestens zwei zugelassene Pflegedienste in Ihrem Stadtteil. Fragen Sie gezielt nach freien Kapazitäten im gewünschten Zeitfenster (beispielsweise morgens zwischen 7:30 und 9:00 Uhr).
- Erstbesuch zu Hause vereinbaren: Eine Pflegedienstleitung sollte immer zu einem unverbindlichen Gespräch nach Hause kommen, um sich ein genaues Bild vom Patienten und den Räumlichkeiten zu machen.
- Kostenvoranschlag vergleichen: Lassen Sie sich die Berechnung nach Leistungskomplexen oder Zeitaufwand genau vorrechnen. Achten Sie auf die ausgewiesenen Investitionskosten und klären Sie, ob diese über Ihren Entlastungsbetrag abgerechnet werden können.
- Pflegevertrag prüfen und unterzeichnen: Vereinbaren Sie eine Erprobungsphase. Stimmen Sie den Schlüsseltresor oder die Schlüsselübergabe für Notfälle verbindlich ab.
11. Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Kann ich den Pflegedienst wechseln, wenn ich unzufrieden bin?
Ja, jederzeit. Nach Paragraph 120 Absatz 2 SGB XI können Sie den Pflegevertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Sie müssen keine Frist einhalten und keine Begründung abgeben. Wir empfehlen jedoch, erst dann zu kündigen, wenn die Aufnahme bei einem neuen Dienst verbindlich feststeht, um Versorgungslücken zu vermeiden.
Darf ein Pflegedienst in Bad Homburg eine Aufnahme ablehnen?
Ja. Ambulante Pflegedienste unterliegen keinem gesetzlichen Kontrahierungszwang. Wenn die Touren im jeweiligen Stadtteil (wie Ober-Erlenbach oder Dornholzhausen) bereits voll ausgelastet sind oder akuter Fachkräftemangel herrscht, darf ein Dienst Anfragen ablehnen. Fragen Sie in diesem Fall über den Pflegestützpunkt Hochtaunuskreis nach Diensten mit freien Tourkapazitäten.
Was geschieht, wenn der Pflegedienst zu spät kommt?
Im ambulanten Pflegealltag können Notfälle bei vorangegangenen Klienten oder Verzögerungen im morgendlichen Berufsverkehr zu Abweichungen führen. Pflegedienste vereinbaren daher im Pflegevertrag in der Regel ein Zeitfenster von 30 bis 60 Minuten. Weicht der Besuch regelmäßig unangekündigt stark von diesem Fenster ab, sollten Sie das Gespräch mit der Pflegedienstleitung suchen.
Kann der Pflegedienst auch nur für den Haushalt gebucht werden?
Ja. Pflegedienste bieten neben der Körperpflege auch hauswirtschaftliche Versorgung an (Reinigung, Einkaufen, Wäsche). Beachten Sie jedoch, dass Fachkräfte eines Pflegedienstes oft höhere Stundensätze berechnen als reine Alltagsbegleiter oder Haushaltshilfen. Für reine Haushaltsdienste empfiehlt sich oft die Abrechnung über den Entlastungsbetrag (§ 45b) bei spezialisierten Betreuungsdiensten.
Wie wird der Pflegedienst während eines Urlaubs bezahlt?
Wenn der Pflegebedürftige im Krankenhaus liegt oder sich in der Kurzzeitpflege befindet, ruhen die Einsätze des Pflegedienstes. Der Dienst darf für ausgefallene Einsätze kein Entgelt fordern, sofern die Abwesenheit rechtzeitig (meist 24 bis 48 Stunden vorher) mitgeteilt wurde. Bei kurzfristigen Absagen ohne Notfall regelt der Pflegevertrag, ob eine Ausfallpauschale fällig wird.
Quellen und gesetzliche Grundlagen
Methodik der Datenerhebung
Dieser Ratgeber stützt sich auf die Bestimmungen des Elften und Fünften Sozialgesetzbuches (SGB XI und SGB V) mit Rechtsstand 2026, den Hessischen Rahmenvertrag für die ambulante Pflege nach Paragraph 75 SGB XI sowie das Hessische Gesetz zur Ausführung des Pflege-Versicherungsgesetzes bezüglich der Investitionskostenförderung. Die Angaben zu den Anbietern im Stadtgebiet Bad Homburg vor der Höhe wurden mit dem offiziellen Pflegestützpunkt Hochtaunuskreis, den städtischen Stellen und den Veröffentlichungen des Medizinischen Dienstes (MD) Hessen abgeglichen.
Gesetzliche Grundlagen
- § 36 SGB XI: Pflegesachleistung bei häuslicher Pflege und monatliche Budgets für die Pflegegrade 2 bis 5.
- § 37 SGB XI: Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen und verpflichtende Beratungseinsätze (Absatz 3).
- § 37 SGB V: Häusliche Krankenpflege (medizinische Behandlungspflege auf ärztliche Verordnung).
- § 38 SGB XI: Kombination von Geldleistung und Sachleistung (Kombinationsleistung).
- § 45b SGB XI: Entlastungsbetrag zur Refinanzierung von Investitionskosten, Alltagsbegleitung und hauswirtschaftlicher Unterstützung.
- § 120 SGB XI: Gesetzliche Anforderungen an den Pflegevertrag und fristloses Kündigungsrecht des Pflegebedürftigen.